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Verfasst: 18.03.2008, 14:12
von Moneypenny
dezent *schieb*

zu hülf bitte :meld :wirr

Verfasst: 18.03.2008, 21:13
von Sonne
Interessant, vor der Frage stehe ich auch bald. Ich hatt aber so ein Jahr im Kopf, welches ich ansetze...

Verfasst: 10.04.2008, 11:54
von Moneypenny
Hallo, darf ich nochmal fragen, was Du nun hier angesetzt hast?
Ich hab die Angelegenheit bißl geschoben, keinen Kopf dafür gehabt, und die Mandantin reißt mir wegen "Zeitablauf" auch bald selbigen ab :aufhaeng
Danke

Verfasst: 10.04.2008, 12:07
von Gast
§ 23 RVG iVm § 41 GKG hört sich gut an. Aber § 41 GKG sagt

"und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung maßgebend"

Daher bin ich der Meinung, dass nur ein jahr als GW angesetzt werden darf.

Verfasst: 10.04.2008, 12:48
von Moneypenny
was ist mit § 9 ZPO (den eve zitiert) ?

also § 23 Abs. 1, S. 3 RVG i.V.m. 48 Abs. 1 GKG, 9 Abs. 2 ZPO