Wie abrechnen????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Raphaela1207
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#11

10.07.2007, 16:04

Ja die geschäftsgebühr haben wir als Nebenforderung mit geltend gemacht aber die Gegenseite hat nur die reine Hauptforderung bezahlt sehe ich grad, dann hätten wir das Verfahren doch gar nicht insgesamt für erledigt erklären können, oder??? Oh mein Gott, verstehe schon warum Chefin das nicht selber machen wollte....
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#12

10.07.2007, 16:06

Ich denke ihr hättet es teilweise für erledigt erklären müssen, die GG bekommt ihr dann wohl nicht mehr.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#13

10.07.2007, 16:08

Nicht wirklich. Ihr hättet die von Euch geltend gemachte Forderung konkretisieren müssen und mitteilen müssen, dass am .... durch die Gegenseite ein Betrag von .... gezahlt worden ist und somit nur noch .... zur Zahlung offen stehen. Ihr habt ja sicherlich auch Zinsen geltend gemacht und der Geldeingang des Schuldners hätte nach BGB verrechnet werden müssen. Somit wäre selbst die Hauptforderung nicht vollständig beglichen.
StineP

#14

10.07.2007, 16:30

Kann mich den Vorrednerinnen nur anschließen
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