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Re: Klagerücknahme - welche VG kann Beklagtenseite abrechnen

Verfasst: 22.11.2017, 10:56
von funnybunny1989
Adora Belle hat geschrieben:Da gibt es viele Möglichkeiten. Z.b.: Der Beklagtenvertreter hat sich zwar zum Verfahren gemeldet, aber noch keinen Antrag gestellt, dann nimmt der Kläger die Klage zurück -> 3100 auf Klägerseite, 3101 auf Beklagtenseite.

Mal ne ganz blöde Frage:

Zählt als Antrag auch, dass wir beantragen, einen VHT anzuberaumen? und danach dann einen Verlegungsantrag - zählt das auch für die 1,3 VG? :thx

(kurz zum Fall - wir haben für unseren Mandanten Widerspruch gegen MB eingelegt und dann Verteidigung angezeigt - dann ist nichts passiert - deshalb unser Antrag auf Terminierung (und danach Verlegung, da es nicht gepasst hat) - Dann wurde VHT anberaumt - aber kurz davor wurde die Klage zurückgenommen) Bekomme ich eine 0,8 oder 1,3?

Re: Klagerücknahme - welche VG kann Beklagtenseite abrechnen

Verfasst: 22.11.2017, 11:07
von Anahid
Ihr habt die Verteidigung angezeigt, aber keinen Klageabweisungsantrag gestellt?

Re: Klagerücknahme - welche VG kann Beklagtenseite abrechnen

Verfasst: 22.11.2017, 11:12
von funnybunny1989
Anahid hat geschrieben:Ihr habt die Verteidigung angezeigt, aber keinen Klageabweisungsantrag gestellt?

oh sorry, wir haben die Verteidigung gar nicht angezeigt, da wir ja WS eingelegt haben - danach haben wir die Abgabe an das richtige Gericht beantragt und weil dann nichts passierte haben wir Terminierung beantragt

Re: Klagerücknahme - welche VG kann Beklagtenseite abrechnen

Verfasst: 22.11.2017, 11:14
von Adora Belle
Und in keinem Schriftsatz habt Ihr die Verteidigung angezeigt oder Abweisungsantrag gestellt? :kopfkratz

Re: Klagerücknahme - welche VG kann Beklagtenseite abrechnen

Verfasst: 22.11.2017, 11:19
von funnybunny1989
Adora Belle hat geschrieben:Und in keinem Schriftsatz habt Ihr die Verteidigung angezeigt oder Abweisungsantrag gestellt? :kopfkratz

durch die Einlegung unseres Widerspruchs haben wir uns ja als Prozessbevollmächtigte für den Antragsgegner bestellt. Dann haben wir gesehen, dass das im Mahnantrag das falsche Prozessgericht angegeben ist und haben dann die Abgabe an das richtige Streitgericht beantragt. Dann kam aber nichts mehr von Niemandem - also haben wir beantragt, einen Termin zu bestimmen und dann kam die Ladung + die Aufforderung an die Gegenseite ihren Anspruch zu begründen. Wir haben Verlegung beantragen müssen, da der Termin nicht passte und statt Begründung der Gegenseite kam Rücknahme der Klage.

Re: Klagerücknahme - welche VG kann Beklagtenseite abrechnen

Verfasst: 22.11.2017, 11:36
von Adora Belle
Ok, das kommentiere ich mal nicht weiter. Ich sehe keinen Antrag, der die 1,3 VG auslösen könnte. Ihr habt einmal die Liste aller möglichen Anträge hoch und runter erfüllt, die keinen Sachantrag darstellen. Einzige Chance wäre noch, wenn Ihr den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt hättet und noch kein Klägerantrag vorliegt. Aber der Kläger hat den Antrag wohl im MB schon gestellt.

Re: Klagerücknahme - welche VG kann Beklagtenseite abrechnen

Verfasst: 22.11.2017, 11:38
von funnybunny1989
Ok,
vielen Dank :)


:thx