Termingebühr bei teilweiser Klagerücknahme

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#11

18.07.2012, 10:01

Wenn der SW erst für nach der mündlichen Verhandlung auf 300 runtergesetzt wurde, ist die TG aus dem vollen Wert entstanden. Wenn der schon für die mündliche Verhandlung gelten soll, ist er falsch festgesetzt. Ihr habt über die volle Summe erörtert.
gkutes

#12

18.07.2012, 10:02

@schana - bitte ergänze dein Profil. Ohne die Angabe des Berufes darf eigentlich nicht geantwortet werden (Forenregel)
Mirella0176
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#13

18.07.2012, 10:30

Hallo Shana29,
wir waren in der Sache erfolgreich. Gestern ging eine Verfügung des Gerichtes ein, wonach auf meine Streitwertbeschwerde der Streitwertbeschluss dahingehend abgeändert worden ist, dass der niedrigere Streitwert erst ab dem Zeitpunkt der Erklärung der Teilklage-Rücknahme gilt. Da aber die Termingebühr bereits vorher, nämlich in der Güteverhandlung verdient war, errechnet sich diese eben aus dem höheren Wert.

Es ist also nicht so, dass man einem Streitwertbeschluss auf Gedeih und Verderben ausgeliefert ist.

Ich habe zwar gegen den KFB sofortige Beschwerde eingelegt; formell glaube ich aber, dass der KFB selbst richtig war. Der Rechtspfleger konnte nicht anders festsetzen, weil der ergangene Streitwertbeschluss nicht zwischen Streitwert während der Güteverhandlung und Streitwert in der Streitverhandlung differenzierte.

Daher: Wichtig ist es gegen den Streitwertbeschluss mit einer Streitwertbeschwerde vorzugehen; das habe ich gemacht, so dass der Streitwertbeschluss jetzt berichtigt worden ist.

Hier gilt m.E. bezüglich der Frist die Regelung in § 68 Abs. 1 GKG/§ 63 ABs. 2 S. 2 GKG (6 Monate, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat). Das könnte in Eurem Fall das Anerkenntnisurteil sein oder der Beschluss über die Kostenquotelung (91a ?).

Allerdings beträgt der Beschwerdegegenstand 200,00 € und errechnet sich aus der Kostendifferenz zwischen dem festgesetzten und dem angestrebten Streitwert.

Hoffe, das hilft.
:wink:
Schana29
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#14

18.07.2012, 11:50

:thx
Mirella0176
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#15

18.07.2012, 13:09

gerne :wink1
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