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Re: Abrechnung für die Einholung von Handelsregisterauszügen

Verfasst: 12.02.2012, 19:40
von Urlaubsvertretung
"...was für ein formular? ich hab kein forumlar. ich ziehe den hr auszug und maile den an den mandanten. wo ist das formular? die mail? und dafür kann ich/soll ich gebühren nehmen?"

Ich würde auch nach Nr. 2302 VV RVG nach geringem Streitwert abrechnen oder ein Pauschalhonorar vereinbart

zuzüglich kann der Anwalt verlangen:
- Kosten für den Auszug
- 2,50 € pro email-Anhang
- und für beides die MWSt