Re: Abrechnung für die Einholung von Handelsregisterauszügen
Verfasst: 12.02.2012, 19:40
"...was für ein formular? ich hab kein forumlar. ich ziehe den hr auszug und maile den an den mandanten. wo ist das formular? die mail? und dafür kann ich/soll ich gebühren nehmen?"
Ich würde auch nach Nr. 2302 VV RVG nach geringem Streitwert abrechnen oder ein Pauschalhonorar vereinbart
zuzüglich kann der Anwalt verlangen:
- Kosten für den Auszug
- 2,50 € pro email-Anhang
- und für beides die MWSt
Ich würde auch nach Nr. 2302 VV RVG nach geringem Streitwert abrechnen oder ein Pauschalhonorar vereinbart
zuzüglich kann der Anwalt verlangen:
- Kosten für den Auszug
- 2,50 € pro email-Anhang
- und für beides die MWSt