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Re: n Abrechnung Zeugenentschädigung

Verfasst: 11.01.2012, 08:43
von Rak_84
Ja, das habe ich mir auch gedacht aber eben weil das Gericht sowas bezüglich unseres Antrages geschrieben hat mit Vergleichsberechnung usw..

Re: n Abrechnung Zeugenentschädigung

Verfasst: 11.01.2012, 09:35
von gkutes
hattet ihr denn auch Kosten für den Mandanten geltend gemacht?

Wenn ja - diese bleiben bestehen und die RA-Reisekosten musst du zurücknehmen.

Mit der Vergleichsrechnung da ist verwirrend. Vll hat das Gericht einen falschen Textbaustein hergenommen.

Re: n Abrechnung Zeugenentschädigung

Verfasst: 12.01.2012, 23:43
von cjdenver
ich hätt ja nach alledem auch fast gedacht es geht um reisekosten des mandanten, nicht um die des PB. denn dass die nicht ansetzbar sind ist klar. denn wenn der mandant aus irgendwelchen gründen reisekosten geltend macht (anreise vom dritten ort vielleicht?) dann wär ne vergleichsrechnung eher vonnöten. falls nicht, hat das gericht wohl wirklich den falschen textbaustein genommen.

an Rak_84: sich nicht auszukennen ist kein problem, aber dann musst du schon ein bisschen genauer schreiben was wer angesetzt hat und wie die sachlage ist. so zitate wie "Hmmm ..., halt Ladung bekommen zum Termin, Zeuge weil steht ja Zeugenentschädigung und dachte iwas hätte mein Chef gesagt Zeuge blablabla ..." sind nicht wirklich hilfreich wenn man versucht nachzuvollziehen was abläuft. aber sorry für meine zugegeben etwas harsche antwort...