Re: Kosten des Verf. + notw. Auslagen nach Einstellung abrec
Verfasst: 09.05.2011, 13:16
Oh ups, ich nehm mal grad alles zurück, weil es für Deinen Fall ja extra eine Regelung im OWiG gibt, nämlich § 108a. Absatz 3 beantwortet Deine Frage.