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Re: PKH-Prüfungsverfahren Berufung

Verfasst: 31.07.2013, 09:44
von niva
Ich hatte das irgendwie so verstanden, dass ihr nur für den Vergleich PKH bekommen hab. Wenn nicht mal das der Fall ist, beantwortet #2 deine Frage ja bereits, nur das eine Vergleichgsgebühr dazukommt.

Re: PKH-Prüfungsverfahren Berufung

Verfasst: 31.07.2013, 10:35
von KiwiHH
Danke ihr Zwei, ich werde meinem Chef das nachher mal versuchen zu erklären. Er ist da ja leider immer etwas uneinsichtig. Wünscht mir Glück! :D

Re: PKH-Prüfungsverfahren Berufung

Verfasst: 14.06.2017, 09:27
von likema31
Anahid hat geschrieben:Eure Kosten für das PKH-Prüfungsverfahren muss Euer Mandant zahlen. Im PKH-Prüfungsverfahren gibt es keine Kostenerstattung. Wenn nicht über die PKH entschieden ist und der Gegner sich auch durch den Vergleich nicht zur Übernahme irgendwelcher Kosten verpflichtet hat, dann bleibt Euer Mandant auf den Kosten sitzen.
Ich muss das mal aufnehmen, weil ich mich frage, wie man im folgenden Fall taktisch am besten vorgeht:

Es wurde unbedingte Klage mit PKH-Antrag eingereicht. Das Gericht bestimmt Erörterungstermin im PKH-Bewilligungsverfahren. Warum dies so gemacht wurde, ist mir ein Rätsel.

Noch vor dem Termin beabsichtigen die Parteien, sich zu vergleichen.

Über die PKH ist noch nicht entschieden.

Sollte man nun dem Gericht schreiben, dass man im PKH-Bewilligungsverfahren keine weitere Stellungnahme abgeben wird, dass um Zustellung der Klage gebeten wird und gleich den Vergleich als Entwurf mitschicken? Ich gehe davon aus, dass dann PKH bewilligt wird. Es wäre äußerst blöd für die Mandantin, wenn sie nun auf den Kosten sitzen bleibt, nur weil es im Bewilligungsverfahren keine Kostenerstattung gibt.

Re: PKH-Prüfungsverfahren Berufung

Verfasst: 14.06.2017, 09:36
von Anahid
Ja, ich würde beantragen, dass über die PKH entschieden und diese auf den von den Parteien beabsichtigten Vergleich erstreckt wird.