TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Randfichte72
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#11

14.04.2011, 13:56

Adora Belle, stimmt, na klar. Ich habe hier einfach geschrieben, wie es mir in den Sinn kam, die können sich natürlich auch schreiben.
Tinchen
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#12

15.04.2011, 11:49

Hallo Leute, ich habe so ein ähnliches Problem. Folgender Fall:

Verhandlungstermin fand im Jahr 2009 statt, im Beschluss von 2010 steht bis zum 10.10.2010 beträgt der Gegenstandswert 20.000,00 €, nach dem 10.10.2010 50.000,00 €. So jetzt wurde im Januar 2011 ein Vergleich gemäß § 278 ZPO protokolliert. Ich bin der Meinung, dass der Gegenstandswert für die Terminsgebühr 50.000,00 € beträgt und nicht wie die Gegenseite und mein Chef meint 20.000,00 €. Ich kann es aber nicht belegen, dass ich Recht habe. Hoffe doch mal, dass ich Recht habe.

Brauche Hilfe, danke schön
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Liesel
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#13

15.04.2011, 11:51

TG fällt (u.a.) mit Protokollierung des Vergleiches an, also kannst du die TG hier aus 50.000,00 Euro berechnen.
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Adora Belle
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#14

15.04.2011, 11:51

Du hast recht. Warum sollte der geringere Wert gelten, wenn sich doch über den höheren geeinigt wurde?
Tinchen
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#15

15.04.2011, 12:07

Das Problem ist muss es irgendwie meinem Chef "beweisen", dass ich Recht habe. Gibt es irgendwo ein Fundstelle?
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Liesel
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#16

15.04.2011, 12:09

Nr. 3104 VV RVG :arrow: TG fällt an bei Protokollierung eines Vergleiches. :mrgreen:
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#17

15.04.2011, 12:22

BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozess über den rechtshängigen Anspruch (auf Vorschlag des Gerichts) ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen, entsteht für den beauftragten Prozessbevollmächtigten - neben einer 1, 3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und einer 1, 0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV - eine 1, 2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.
RVG VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 278 Abs. 6
Tinchen
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#18

15.04.2011, 20:15

Danke schön, ich versuche meinen Chef am Montag zu überzeugen, dass wir den höheren Gegenstandswert nehmen müssen.

Ein schönes Wochenende
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