Seite 2 von 3

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 17.03.2011, 10:36
von LuzZi
:thx euch ihr Lieben :)

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 17.03.2011, 10:58
von LuzZi
Eine Frage noch: Die Mehrwertsteuer muss ich doch weglassen, nicht wahr? :oops: Ist ja eine eigene Sache. Aber keine Festsetzung nach § 11 RVG ... Hmm, bin gerad überfragt.

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 17.03.2011, 13:40
von Anahid
Du willst doch gegenüber dem Mandanten abrechnen oder versteh ich das falsch? Beim Mandanten lässt man nie die Mehrwertsteuer weg, außer der sitzt im Ausland.

Wenn es um eine Kostenfestsetzung gegen den Gegner geht, ist die Frage, ob Euer Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht?

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 17.03.2011, 13:45
von Kitty
LuzZi hat geschrieben:Eine Frage noch: Die Mehrwertsteuer muss ich doch weglassen, nicht wahr? :oops: Ist ja eine eigene Sache. Aber keine Festsetzung nach § 11 RVG ... Hmm, bin gerad überfragt.
Habt hier eigene Gebührenansprüche aus einem Titel gegen euren Ex-Mandanten vollstreckt?

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 17.03.2011, 14:30
von LuzZi
Wir haben eigene Gebührenansprüche vollstrecken wollen, ja.

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 17.03.2011, 14:37
von Liesel
Bei Vollstreckung eigener Gebührenansprüche kannst du keine MwSt berechnen.

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 17.03.2011, 14:46
von Daisy
Kann ich mich mal hier anschließen? Ich habe auch so eine Sache grad auf dem Tisch. Nun will mein Chef, dass wir unsere Forderung niedriger ansetzen, damit nicht so hohe GVZ-Kosten entstehen. Aber ich bin der Meinung, dass der GVZ doch seine Kosten nicht nach unserem GW abrechnet. Chef glaubt mir aber nicht, und nun stehe ich blöde da. Was ist nun richtig???

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 17.03.2011, 14:50
von Liesel
http://www.gesetze-im-internet.de/gvkos ... ge_26.html" target="blank

Leg das deinem Chef vor, da kann er sehen, daß die GVZ-Kosten streitwertunabhängig sind.

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 17.03.2011, 14:51
von LuzZi
Liesel hat geschrieben:Bei Vollstreckung eigener Gebührenansprüche kannst du keine MwSt berechnen.
Das weiß ich, nur ich war mir in diesem Fall nicht so sicher.

:thx

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 17.03.2011, 15:04
von Daisy
Danke Liesel, das muss ihn einfach überzeugen :D