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Verfasst: 03.03.2007, 16:50
von wifey
Stein, kannst mir den Text auch noch mal auf's Fax legen, dann mach ich Dir da mal nen schönes Dok raus ...

Verfasst: 03.03.2007, 17:04
von stein
Na, aber, wie schreibe ich das denn in einen Pfüb oder ZV - Auftrag ?
Auch wenn ich ihn jetzt in Word speichere ?
Als Rechnung ?
So wie angegeben ?
Wäre das richtig ?

Verfasst: 03.03.2007, 17:14
von wifey
:dafuer so wie angegeben (aber Du weißt, ich frage nicht wirklich danach, ob das richtig ist, ich mache es einfach :oops:)

Verfasst: 03.03.2007, 17:16
von Shaya
Jetzt verstehe ich Deine Frage nicht mehr - was meinst Du als Rechnung?

Die aufgeschlüsselten Rechtsanwaltskosten im ZV-Auftrag oder Antrag auf PfÜb sind in den Auftrag mit aufzunehmen, wie üblich! So auch dann mit eben dieser Rechtsanwaltsforderung. Das müßte doch auch bei den Forumlaren so sein.(?)

Verfasst: 03.03.2007, 17:21
von wifey
Stein, wie würdest Du es denn in die Forderungsaufstellung schreiben bzw. in welche Spalte? Doch irgendwo nach rechts - oder? ;-)

Verfasst: 03.03.2007, 18:51
von Pepsi
@wifey: wie meinst du das, irgendwo nach rechts? bzw was hat es mit der frage nach dem forderungskonto auf sich..

Verfasst: 03.03.2007, 19:36
von Anton79
@shaya wo ist der 14. längste fluss europas? ;-)

Verfasst: 03.03.2007, 21:57
von Shaya
Wo? In Tschechien entspringt er, durchquert das nördliche Tschechien und fließt dann in Deutschland durch die Städte Dresden, Magdeburg, Hamburg und Cuxhaven, wo er dann in die Nordsee mündet ;-)

Verfasst: 04.03.2007, 12:09
von wifey
Pepsi, das mit dem FoKo ist n INSIDER Stein versteht mich da schon.

Verfasst: 04.03.2007, 12:54
von stein
Klar, verstehe ich Tanja.
Ja, so wie du es mir beigebracht hast, nach rechts.
Aber ich habe mir z.B. schon mal einen Pfüb in Word gebastelt.
Nach Anleitung - aus dem Forum - und dem, was ich im Büro noch so gefunden habe.
Ganz unten steht nun :
Ferner werden folgende Kosten dieses Antrages gemäß nachstehender Aufstellung geltend gemacht.
Gegenstandswert: €....
0,3 Verfahrensgebühr gem.Nr. 3309 VV RVG
Entgelte für Post- und Tele....Nr. 7002 €
Zwischensumme €
zzgl. 19% MwSt. €
zzgl. der für diesen Antrag notwendigen Gerichtskosten in Höhe von € 15,00
Summe

So sieht das jetzt bei mir aus.
Nun meine ich, müßte ich, wenn Zv-Androhung vorangegangen ist, dort doch noch reinschreiben (direkt unter die 0,3 Gebühr) :
- Auslagen für ZV-Androhung vom ....in Höhe von ....€ bleiben bestehen -

Ist das richtig ?