Beschwerde der Gegenseite gegen den KFB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
cjdenver
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#11

29.03.2010, 10:28

ohne beschluss mit KGE gibts auch nix abzurechnen, oder? ;)
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#12

29.03.2010, 10:31

joa...aber warum machen die das nicht :?:
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Asgoth
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#13

29.03.2010, 11:16

ohne den Sachverhalt näher zu kennen, kann man nicht viel dazu sagen...

Vielleicht kannst den Erlass einer KGE auch noch beantragen...
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cjdenver
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#14

29.03.2010, 11:27

kanns sein dass die gegenseite die beschwerde gleich wieder zurückgenommen hat, oder dass sie unzulässig war? wobei, bei zweiterem müsste ja auch ein beschluss ergehen...

ich würd mal nachfragen ;)
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jojo
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#15

29.03.2010, 11:36

Würde ich auch: Bei mir enthalten alle Beschlüsse eine KGE, schon damit ichs im Zweifel nicht vergesse.. :mrgreen:
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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ReNoFa09
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#16

29.03.2010, 11:36

ich ruf da jetzt einfach mal hin an...
vielleicht sind die ja mal so freundlich und erklären mir das :-P^^ Trotzdem :thx
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cjdenver
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#17

29.03.2010, 11:37

jo und dann stoß uns mal bescheid ;)
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#18

29.03.2010, 11:41

Soo...hatte eine sehr nette Rechtspflegerin am Telefon :-)

Sie meinte jetzt ich soll eine Kostenentscheidung beantragen und dann würde sie diese erlassen :-) *juhuu^^
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cjdenver
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#19

29.03.2010, 11:49

na dann - erledigt! ;)
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JessyRAFASW
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#20

12.04.2010, 16:30

Also in meinem Fall hat das Gericht keinen GW festgesetzt.

Ich habe ncoh einen SS hintergeschickt und um Festsetzung gebeten, weil mir die ganze Sache zu kompliziert war ... bis jetzt hab ich aber von dort noch keine Rückmeldung bekommen. Ich hoffe, dass die mir den GW festsetzen.
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