Terminsgebühr im Arbeitsrecht
- Grübchen
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Ich dachte, die TG bekomme ich nur wenn ich den ganz klaren Auftrag vom mandanten habe KLaghe einzureichen, dass aber noch nicht gemacht habe und dann durch Gespräche mit der Gegenseite das verhindert habe. Wenn ich die Klage bereits anhängig gemacht habe, dann nicht.
LG Grübchen
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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Doch auch dann, denn dann ist das Gespräch auf Erleding eines Linkssstreits gerichtet.
Daher die 3104 bei Mehrvergleichen auch nach dem Gesamtwert:
Der anhänige Teil wegen Terminsteilnahme, der nicht anhängige Teil ist auf Vermeidung eines Linksstreits gerichtet.
Und nochmal der Hinweis: Immer PKH für den Mehrvergleich beantragen.
Daher die 3104 bei Mehrvergleichen auch nach dem Gesamtwert:
Der anhänige Teil wegen Terminsteilnahme, der nicht anhängige Teil ist auf Vermeidung eines Linksstreits gerichtet.
Und nochmal der Hinweis: Immer PKH für den Mehrvergleich beantragen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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Mal ne ganz doofe Frage: Ich lese hier immer "Mehrvergleich", was ist denn das? Ist damit die Geschichte mit den zwei Einigungsgebühren nebeneinander wegen des Mitvergleichens nicht anhängiger Ansprüche gemeint oder noch was anderes?