Ging es da vielleicht um Pflichtverteidigervergütung - die wird nämlich nicht verzinst -?LuzZi hat geschrieben:Uns hatte man von einem AG - ich weiß leider nicht mehr von welchem - neulich geschrieben, dass Zinsen nicht geltend gemacht werden können.
Festsetzung gegen die Staatskasse (Strafverfahren)
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Mag auch sein, kann mich nicht mehr genau dran erinnern.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.