Was hast du denn geltend gemacht?
Parteiauslagen kannst du neben euren Fahrtkosten berechnen.
Nachtrag zur RSV: Max. bis zur Höhe der Gebühren eines Verkehrsanwaltes.
Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten
- Hanna_73
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ich hab fahrtkosten für 3 termine geltend gemacht jeweils mit abwesenheitsgeld.
Also kann ich wohl doch nur die Parteiauslagen geltend machen? Dann auch 3 x also für den jeweiligen Termin? Oder nur für einen Termin?
Die RSV wird also wohl nicht zahlen, ergo kann ich dann die kompletten Fahrtkosten dem Mandanten aufgeben?
Wenn ich die Kosten beim AG anmelde, kann ich ja nicht auch noch bei dem Mandanten kassieren oder?
Also kann ich wohl doch nur die Parteiauslagen geltend machen? Dann auch 3 x also für den jeweiligen Termin? Oder nur für einen Termin?
Die RSV wird also wohl nicht zahlen, ergo kann ich dann die kompletten Fahrtkosten dem Mandanten aufgeben?
Wenn ich die Kosten beim AG anmelde, kann ich ja nicht auch noch bei dem Mandanten kassieren oder?
Zuletzt geändert von Hanna_73 am 27.01.2012, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
- Liesel
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Hanna, es wäre wichtig zu wissen, welche Entfernung du angesetzt hast. Kanzlei - Gericht oder Wohnort Mandant - Gericht.
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Wie oben schon geschrieben, sind max. die Kosten erstattungsfähig vom Wohnort des Mandanten zum Gerichtsort. Du müßtest halt prüfen, welche Strecke kürzer ist und dann die Kosten berechnen.
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- Hanna_73
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ok dann werde ich das prüfen und berechnen. muss ich das dann als Reisekosten des Mandanten geltend machen? wenn ja, kann ich die auch 3 x geltend machen für alle drei Termine? das abwesenheitsgeld, was meinem Ra entstanden ist, kann ich dass beim mandanten geltend machen?
ich weiss fragen über fragen.. aber wer nicht fragt bleibt dumm und ich will ja lernen
nochmals danke liesel - ohne dich wäre ich hier oft aufgeschmissen
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nein - es sind natürlich immer noch eure Reisekosten. Nur halt fiktiv weil sie "gekappt" werden.
Reisekosten sind übrigens Fahrtkosten+Abwesenheit
Dem Mandanten werden natürlich die vollen Reisekosten in Rechnung gestellt.
ja, du kannst (und musst) auch für den Mandanten Reisekosten geltend machen - dies geschieht nach JVEG (über die Suche hier findest du da viel)
Reisekosten sind übrigens Fahrtkosten+Abwesenheit
Dem Mandanten werden natürlich die vollen Reisekosten in Rechnung gestellt.
ja, du kannst (und musst) auch für den Mandanten Reisekosten geltend machen - dies geschieht nach JVEG (über die Suche hier findest du da viel)
- Hanna_73
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gkutes das mit den reisekosten und dem Abwesenheitsgeld stimmt so nicht ganz, das hatten wir schon mal. wenn der Mdt. den RA mit zum Termin mit seinem Pkw mitnimmt hat der RA ja keine Reisekosten nur das Abwesenheitsgeld .
ich hab jetzt geschaut. Wohnort Mdt. Gericht ein Weg 5,4 km, Kanzleiort-Gericht ein Weg 16,4 km. Kann ich jetzt Fahrtkosten für den Mandanten von seinem Wohnort Hin- u. Rückweg á 0,30 € geltend machen gem. § 5 I 2 JVEG? Muss ich dass dann so dahin schreiben?
irgendwie verwirrt mich das heute alles..
ich hab jetzt geschaut. Wohnort Mdt. Gericht ein Weg 5,4 km, Kanzleiort-Gericht ein Weg 16,4 km. Kann ich jetzt Fahrtkosten für den Mandanten von seinem Wohnort Hin- u. Rückweg á 0,30 € geltend machen gem. § 5 I 2 JVEG? Muss ich dass dann so dahin schreiben?
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Du kannst eure Reisekosten für insgesamt 12 km geltend machen (Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld).
Die Fahrtkosten des Mandanten berechnest du mit 0,25 € nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG. Hinzu kommt Verdienstausfall o. ä.
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