Gerichtsvollzieherkosten in KFA?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
oo_Kathi_oo
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#11

02.02.2011, 11:33

Ja hast du eigentlich recht. Verstanden habe ich das sowieso nicht warum er das nochmal zugestellt haben wollte...
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skugga
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#12

02.02.2011, 11:34

Liesel hat geschrieben:Gegenfrage: Warum habt ihr denn zweimal zustellen lassen? M.E. ist eine doppelte Zustellung nicht notwendig. Insoweit stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit.
Dito. Außerdem kann an den gegnerischen RA von Anwalt zu Anwalt nach § 195 ZPO zugestellt werden. Ich wage zu bezweifeln, dass - wenn diese Möglichkeit offen steht - überhaupt die Kosten für die Zustellung an den Gegner direkt notwendig waren und erstattungsfähig sind. Wäre ich Gegner, würde ich das auch einwenden.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
FreddyB

#13

02.02.2011, 11:35

Hallo,

den Fall hatten wir auch schon. Chefe wollte das so, habs natürlich probiert, aber der Rechtspfleger hat mir die zweiten Kosten rausgestrichen. Aber probieren würd ich es immer.

LG
oo_Kathi_oo
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#14

02.02.2011, 11:40

Ja wir haben das ja auch sowieso von Anwalt zu Anwalt zugestellt... aber er wollte es auch durch GVZ....

Naja ich frage ihn jetzt wie er es haben will: ob ich die Kosten mal mit reinnehmen soll und abwarten ob jemand was dagegen hat oder ob ich sie gleich draußen lassen soll (was ich machen würde, weil ich das auch nicht zahlen wollen würde als gegenseite)
oo_Kathi_oo
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#15

02.02.2011, 11:45

Sein Kommentar eben: "Ach nehmen Sie sie mit rein, die werden sich schon wehren". :P
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#16

02.02.2011, 11:47

Anwälte eben. :roll: Was soll man dazu sagen?
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