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Verfasst: 08.10.2008, 10:47
von Pepsi
was steht denn in dem KFA/KFB? gegen wen beantragt der RA den denn?

Verfasst: 08.10.2008, 15:01
von rena
Es gibt noch keinen KFB.

Das Gericht hat die Quotelung 80/20 festgelegt. Das fanden wir nicht okay und haben hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt. Dieser wurde nicht abgeholfen.

Nun beantragt die Gegenseite Kostenfestsetzung und zwar 1,0 VG Nr. 3502. Das stimmt doch nicht oder?

Verfasst: 08.10.2008, 15:09
von FreddyB
Ich würd die 3500 nehmen, 3502 ist ja nur für Rechtsbeschwerde und die folgt ja auf die sofortige Beschwerde.

Hat noch jemand eine Idee?