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Verfasst: 30.10.2007, 13:34
von Bob
Na ja, wer weiß schon woran das in dem Fall liegt. Es hilft allerding auch nicht gerade, wenn, wie hier manchmal vorgeschlagen, erstmal pauschal alles mögliche zur Festsetzung beantragt werden soll, weil rausstreichen kann es der Rechtspfleger ja immer noch. Im Massengeschäft geht halt manchmal was unter und man sitzt auch mal auf der Gegenseite und hat dann selber darunter zu leiden.

Verfasst: 30.10.2007, 16:23
von 13
Dem pflichte ich bei. Das Motto: "Alles rein in den Antrag, der Rechtspfleger wird´s schon richten" gibt es bei mir auch nicht. Auf so etwas folgt der lapidare Hinweis, dass ein verfahrensbezogener, ordnungsgemäßer KFA in schlüssiger Form zu stellen ist. Fertig!

Verfasst: 31.10.2007, 15:47
von LuzZi
Bei uns sind etliche Gericht mittlerweile dazu übergegangen, KfA´s nicht mehr zur Stellungnahme uns zu schicken sondern gleich mit dem erlassenen KfB. Ziemlich nervig zumal da tatsächlich ab und zu Gebühren festsetzt werden da schlackern einem die Knie *aufreg*

Da wird dann unsererseits sofortige Beschwerde eingelegt oder - wenn man den Rechtspfleger schon kennt ^^ - erstmal angerufen und gefragt ob er Tinte gesoffen hat. Manch einem war das dann schon mal ganz schön peinlich ;)

Ob das nun hierzu passt sei einmal dahingestellt, ich musste es auf jeden Fall einmal loswerden zumal wir gestern wieder KfA + KfB bekommen haben ... :motz

Verfasst: 31.10.2007, 16:01
von 13
Das Thema ist schon mal verhackstückt worden. Es handelt sich um die Festsetzung ohne Anhörung, die man nur bei so genannten zweifelsfreien Kosten durchführen darf. Dazu gibt es auch Rechtsprechung, sie ist also zulässig. Wenn dann natürlich dicke Bolzen bei herauskommen, dann waren die Kosten eben nicht zweifelsfrei und man sollte ruhig mal die Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs mittels einer sofortigen Beschwerde monieren. Nur so bekommt man aktuelle Beschlüsse zur "Festsetzung ohne Anhörung" und ggf. der Rpfl. einen auf die Nuss.