Widerspruch
0,5 Verfahrensgebühr gem. € 22,50
Anrechnung 0,5 GB Nr. 2300
Telekommunikationspauschale
1. Rechtszug
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 €
Anrechnung 0,5 Verfahrensgebühr VV 3307
Anrechnung 0,15 GB Nr. 23000
Telekommunikationspauschale
Habe die Unterlagen meiner Schwester aus dem Rechtsfachwirtkurs angeschaut. Demnach wird wie oben geschildert abgerechnet.
Anrechnung Geschäfts-Widerspruch-und Verfahrensgebühr
Hallo Leute,
habe so einen ähnlichen Fall:
Wir haben für unseren Mandanten Widerspruch eingelegt, SW: 730,95 €. Jetzt sind wir in einem streitigen Verfahren vor dem Amtsgericht.
Wäre so meine Berechnung richtig:
Für Widerspruchsverfahren:
Gegenstandswert: 730,95 €
Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,5 32,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 32,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 6,50 €
Zwischensumme netto 39,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 7,41 €
zu zahlender Betrag 46,41 €
und für das streitige Verfahren:
Gegenstandswert: 610,64 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 84,50 €
Gegenstandswert: 730,95 €
Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,5 32,50 €
Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG aus Wert 610,64 € 0,5 -32,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 6,50 € bleibt bestehen. -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 84,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 23,40 €
Zwischensumme netto 107,90 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 20,50 €
zu zahlender Betrag 128,40 €
Das würde heißen, dass Anrechnung bei Mahnverfahren und Widerspruchsverfahren angerechnet wird, also ganz wegfällt???
Bitte Hilft mir......
Danke
habe so einen ähnlichen Fall:
Wir haben für unseren Mandanten Widerspruch eingelegt, SW: 730,95 €. Jetzt sind wir in einem streitigen Verfahren vor dem Amtsgericht.
Wäre so meine Berechnung richtig:
Für Widerspruchsverfahren:
Gegenstandswert: 730,95 €
Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,5 32,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 32,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 6,50 €
Zwischensumme netto 39,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 7,41 €
zu zahlender Betrag 46,41 €
und für das streitige Verfahren:
Gegenstandswert: 610,64 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 84,50 €
Gegenstandswert: 730,95 €
Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,5 32,50 €
Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG aus Wert 610,64 € 0,5 -32,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 6,50 € bleibt bestehen. -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 84,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 23,40 €
Zwischensumme netto 107,90 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 20,50 €
zu zahlender Betrag 128,40 €
Das würde heißen, dass Anrechnung bei Mahnverfahren und Widerspruchsverfahren angerechnet wird, also ganz wegfällt???
Bitte Hilft mir......
Danke
naja - du darfst ja die Widerspruchsgebühr in der Rechnung für das streitige Verfahren nicht noch einmal geltend machen.
hier wäre zu rechnen
(Mahnverfahren ist richtig)
streitiges Verfahren:
1,3 VG aus 610,64
-0,5 Widerspruch aus 610,64
pte
usw
hier wäre zu rechnen
(Mahnverfahren ist richtig)
streitiges Verfahren:
1,3 VG aus 610,64
-0,5 Widerspruch aus 610,64
pte
usw
Danke für deine Antwort!!!:)
also Mahnverfahren-REchnung stimmt;
dann müsste ich wegen streitiges Verfahren so rechnen:
1,3 VG aus 610,64 84,50
- 0,5 Widerspruch aus 610,64 32,50
Zwischensumme 52,00
PE
USt.
usw.
würde dann so meine Rechnung passen????
also Mahnverfahren-REchnung stimmt;
dann müsste ich wegen streitiges Verfahren so rechnen:
1,3 VG aus 610,64 84,50
- 0,5 Widerspruch aus 610,64 32,50
Zwischensumme 52,00
PE
USt.
usw.
würde dann so meine Rechnung passen????
ähm naja - hab ich doch geschrieben. du hast doch jetzt nur Beträge dazu gebastelt - die kontrolliere ich jetzt nicht!