Anrechnung Geschäfts-Widerspruch-und Verfahrensgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Hähnchen7
Forenfachkraft
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#11

27.08.2008, 20:13

Widerspruch
0,5 Verfahrensgebühr gem. € 22,50
Anrechnung 0,5 GB Nr. 2300
Telekommunikationspauschale

1. Rechtszug
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 €
Anrechnung 0,5 Verfahrensgebühr VV 3307
Anrechnung 0,15 GB Nr. 23000
Telekommunikationspauschale

Habe die Unterlagen meiner Schwester aus dem Rechtsfachwirtkurs angeschaut. Demnach wird wie oben geschildert abgerechnet.
Don`t worry be happy.
Dery
Foren-Praktikant(in)
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#12

26.07.2010, 16:36

Hallo Leute,

habe so einen ähnlichen Fall:

Wir haben für unseren Mandanten Widerspruch eingelegt, SW: 730,95 €. Jetzt sind wir in einem streitigen Verfahren vor dem Amtsgericht.

Wäre so meine Berechnung richtig:

Für Widerspruchsverfahren:

Gegenstandswert: 730,95 €
Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,5 32,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 32,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 6,50 €
Zwischensumme netto 39,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 7,41 €
zu zahlender Betrag 46,41 €

und für das streitige Verfahren:

Gegenstandswert: 610,64 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 84,50 €
Gegenstandswert: 730,95 €
Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,5 32,50 €
Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG aus Wert 610,64 € 0,5 -32,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 6,50 € bleibt bestehen. - 
Zwischensumme der Gebührenpositionen 84,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 23,40 €
Zwischensumme netto 107,90 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 20,50 €
zu zahlender Betrag 128,40 €

Das würde heißen, dass Anrechnung bei Mahnverfahren und Widerspruchsverfahren angerechnet wird, also ganz wegfällt???

Bitte Hilft mir......

Danke
gkutes

#13

26.07.2010, 17:03

naja - du darfst ja die Widerspruchsgebühr in der Rechnung für das streitige Verfahren nicht noch einmal geltend machen.

hier wäre zu rechnen

(Mahnverfahren ist richtig)

streitiges Verfahren:
1,3 VG aus 610,64
-0,5 Widerspruch aus 610,64
pte
usw
Dery
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
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#14

27.07.2010, 09:04

Danke für deine Antwort!!!:)

also Mahnverfahren-REchnung stimmt;

dann müsste ich wegen streitiges Verfahren so rechnen:

1,3 VG aus 610,64 84,50
- 0,5 Widerspruch aus 610,64 32,50
Zwischensumme 52,00
PE
USt.
usw.

würde dann so meine Rechnung passen????
gkutes

#15

27.07.2010, 09:08

ähm naja - hab ich doch geschrieben. du hast doch jetzt nur Beträge dazu gebastelt - die kontrolliere ich jetzt nicht!
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