Der Termin war eigentlich wegen Verhandlung über den Einspruch gegen VU und im Protokoll wurden die Partein dann als Verfügungsparteien bezeichnet....
Ich habs jetzt nochmal liegen lassen, aber morgen muss ich den echt raus schicken, bin aber immer noch nicht schlauer...
VU, Einspruch, einstw.Verfügung, Urteil
Also ich hab mal ein bissl gegoogelt, nachdem auch <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> von 2 Angelegenheiten ausgeht, wenn Hauptsache terminiert und Anträge auch zur einstweiligen Verfügung gestellt wurden. Muss ja in Deinem Falle, sonst würde ja nicht darüber entschieden worden sein. Im Rechtspflegerforum unter "einstweilige Verfügung und Hauptsache" ist genau Dein Fall geschildert. Es bleibt bei zwei gesonderten Angelegenheiten, d. h. 2 x VG und 2 x TG trotz eines Aktenzeichens
India vielen herzlichen Dank für deine Mühe!!!!!
Kannst du mir auch was zu dem GW sagen?
Wie gesagt, im Urteil steht nur "der GW wird auf 1000 EURO festgesetzt" ohne Differenzierung der Verfahren. Wie würdest du damit umgehen?
Kannst du mir auch was zu dem GW sagen?
Wie gesagt, im Urteil steht nur "der GW wird auf 1000 EURO festgesetzt" ohne Differenzierung der Verfahren. Wie würdest du damit umgehen?
Aber bitte gerne doch, mein Chef ist im Urlaub und ich hab Zeit
Ich würde den GW von der 1. einstw. Verfügung d. Gegners übernehmen und gleichzeitig beantragen, den GW für die einstw. Verfügung auf 300,00 € festzusetzen.
Ich würde den GW von der 1. einstw. Verfügung d. Gegners übernehmen und gleichzeitig beantragen, den GW für die einstw. Verfügung auf 300,00 € festzusetzen.
also würdest du
1,3 vg aus 300
1,2 TG aus 300
und nächste Rechnung
1,3 VG aus 1000
1,2 TG aus 1000
1,3 vg aus 300
1,2 TG aus 300
und nächste Rechnung
1,3 VG aus 1000
1,2 TG aus 1000