es ist EIN Aktenzeichen. Es wurde beides im Termin verhandelt, die Aufhebung des VU und die Zurückweisung der EV
Vor dem ganzen Verfahren hatte der Gegner selbst (ohne seine RA) auch eine EV beantragt, das hat jetzt mit der Sache selbst nichts zu tun, aber daher habe ich einen Beschluss in der Akte, wonach der GW des EV Verfahrens (von damals) auf 300 EURO festgesetzt wurde.
Jetzt im Urteil steht jedoch ja, dass der GW auf 1000 festgesetzt wurde
soll ich
EV GW 300
1,3 VG
1,2 TG
Verfahren GW 1000
1,3 VG
1,2 TG
ich weiß es echt nich
VU, Einspruch, einstw.Verfügung, Urteil
- domel 3008
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wieso denn zwei TG? ich denke, daß wurde alles in einem Termin verhandelt?
- domel 3008
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mhh...hört sich irgendwie komisch an...also ich weiß es nicht genau. aber versuchen kann man es ja, das Gericht wird schon monieren, wenn es falsch ist, aber ich würde nur eine TG ansetzen und zwar aus dem SW der beiden Angelegenheiten
also
1,3 aus 300
1,3 aus 1000
1,2 aus 1000
??
klingt aber doch unlogisch, die 1000 müssten ja dann der addierte wert sein
dann müsste ich die zweite VG aus 700 nehmen? auch unlogisch
ich raffs echt nich
1,3 aus 300
1,3 aus 1000
1,2 aus 1000
??
klingt aber doch unlogisch, die 1000 müssten ja dann der addierte wert sein
dann müsste ich die zweite VG aus 700 nehmen? auch unlogisch
ich raffs echt nich
ist es wichtig, was für eine einstweilige das ist?
mich verwirrt echt, dass das kein anderes Az hat - die Verfügung wird doch immer extra eingereicht...
mich verwirrt echt, dass das kein anderes Az hat - die Verfügung wird doch immer extra eingereicht...
gkutes ich bin auch verwirrt, ich hab in der Akte gar keinen EV Antrag von der RAin, auch keine EV selbst. Aber gut, ich sehe, dass es das Verfahren wohl offensichtlich gab und ich sehe, dass es im Urteil mit abgehandelt wurde. Und das definitiv unter dem gleichen Aktenzeichen.
Ich hab keine Ahnung von EV
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