VU, Einspruch, einstw.Verfügung, Urteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#1

14.07.2010, 10:07

Ui ich hab ne Frage:

wir haben ein VU gegen uns erhalten. Dagegen haben wir Einspruch eingelegt. Darüber wurde dann verhandelt. Zwischenzeitlich hat die Gegenseite Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, wir haben beantragt den Antrag zurückzuweisen.

Urteil: VU wird aufgehoben, EV wird zurück gewiesen.
Streitwert wird auf 1.000 EURO festgesetzt

jetzt will ich en KFA machen

Für das EV Verfahren bekomm ich doch normal auch ne 3100 Gebühr, aber wie sieht das jetzt neben den Gebühren für das "normale" Verfahren aus?

Da es ja offensichtlich gemeinsam verhandelt wurde (da alles im Urteil abgehandelt), bekomm ich da jetzt nur EINMAL 3100 und EINMAL 3104 aus 1000 EURO?
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Carmenzita
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#2

14.07.2010, 10:15

ich würde sagen du bekommst trotzdem 2x deine Gebühren, denn die eV ist so oder so nen gesondertes Verfahren, auch wenn beides zusammen verhandelt wurde
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
rosa

#3

14.07.2010, 10:47

hmmmm bin mir unsicher
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domel 3008
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#4

14.07.2010, 10:55

ich denke auch das du zwei mal die 1300 abrechnen kannst, denn wie carmenzita schon sagt, sind das zwei gesonderte Verfahren...

wurde denn eigentlich nach dem einspruch in einem ernuten Termin verhandelt?
und wie habt ihr denn von dem antrag auf e.V. erfahren; hat euch das der Gegner oder das Gericht mitgeteilt? Weil ansonsten weiß man doch erst von einer einstw. Verf. wenn sie schon erlassen ist. In den seltensten Fällen wird der Antragsgegner angehört...
rosa

#5

14.07.2010, 11:08

ich blicks nich ganz, hab die ganze Akte durchgesehen jetzt

Wir haben einmal der RA/Gegnerin geschrieben, dass sie wohl ein EV Verfahren anstrebt und wir eh dagegen vorgehen werden, so sinngemäß jetzt

und im Einspruchsschreiben des VU haben wir die Zurückweisung des EV Antrags beantragt

Im Protokoll heißen wir auch "Verfügungsbeklagte"

Soll ich jetzt zwei 3100er aus JEWEILS 1000 EURO nehmen=????
gkutes

#7

14.07.2010, 12:04

also das einstweilige Verfahren ist doch eine besondere Angelegenheit. von dem her müsste die VG extra entstehen, auch wenn ich alles in einem Schreiben habe. Müssten ja auch zwei verschiedene Aktenzeichen beim Gericht sein, gelle?

für die TG würde ich jetzt die SW zusammenrechnen.

Oda? (Mein Hirn ist schon fast gar)
India
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#8

14.07.2010, 12:07

ich würde sogar 2 Rechnungen erstellen, da es gem. § 17 RVG zwei verschiedene Angelegenheiten sind.
gkutes

#9

14.07.2010, 12:18

ja - § 17, nicht 18. kommt aber aufs selbe hinaus :lol:
@india - man kann auch zwei Angelegenheiten in einer Rechnung abhandeln, im Übrigen wird hier ein KFA gemacht und die Besonderheit ist die gemeinsame Verhandlung
India
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#10

14.07.2010, 12:19

auch die würde es bei mir doppelt geben :wink:
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