Strafrecht sofortige Beschwerde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Meli1982
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#1

02.07.2010, 11:18

Hallo Ihr Lieben


Was kann man im Strafrecht bei der sofortigen Beschwerde als Vorschuss dem Mandanten in Rechnung stellen außer der Grundgebühr????
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Liesel
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#2

02.07.2010, 11:21

Sofortige Beschwerde gegen was? Habt ihr auch schon andere Tätigkeiten entfaltet?

Bitte ein paar mehr Infos. :wink:
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Meli1982
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#3

02.07.2010, 11:30

gegen Bewährungswiderruf mittels Beschluss
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LuzZi
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#4

02.07.2010, 11:32

VV 4200 bei Verteidigung, ansonsten Einzeltätigkeit VV 4301 oder 4302, weiß ich gerad net, m. E. aber 4301 Nr 6.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

02.07.2010, 11:37

Also ich würde auch sagen 4200 Nr. 3.
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