Verwaltungsverfahren - Anrechnung GeschGeb.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sabrina_1985
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#1

31.05.2007, 15:32

Hallo Leute!

Ich habe ein Verwaltungsverfahren abzurechnen. Es gab zwei verschiedene Widerspruchsbescheide (nicht derselbe Gegenstand) die von der Behörde erlassen wurden. Hierfür fällt jeweils die Geschäftsgebühr an. Also insgesamt zwei.

Wir hatten dann später eine Klage eingereicht gegen beide Bescheide.

Meine Frage: Muss ich dann trotzdem nur 0,65 vorgerichtliche Gebühren auf die spätere Klage anrechnen?

:roll:
StineP

#2

31.05.2007, 16:00

Komplizierte Frage....

Also ich denke, ich würde 0,65 anrechnen vom Gegenstand jeder einzelnen außergerichtlichen Gebühr ..

Also so:

I.
1,3 GG (Wert I)
Auslagen
USt

II.
1,3 GG (Wert I)
Auslagen
USt

III.
1,3 VG
anzurechnen
- 0,65 (Wert I)
- 0,65 (Wert II)
1,2 TG
AUslagen
USt
Bärchen

#3

31.05.2007, 16:05

Ich würde das alles in einer Kostennote nehmen:

GG mit 1. Gegenstandswert
GG mit 2. Gegenstandswert
Verfahrensgebühr über Gesamtstreitwert

ich sehe gerade, dass du keine Anwaltssoftware hast. Du kannst auch die Streitwerte sagen, dann kann ich das mal durch RA-Micro durchjagen, dann haben wir auch die richtigen Anrechnungssätze etc.
StineP

#4

31.05.2007, 16:07

Und dann???

Wie rechnest du dann weiter an?
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Sabrina_1985
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#5

31.05.2007, 16:11

Also der Gegenstandswert sind außergerichtlich jeweils 5.000,00 € und gerichtlich auch 5.000,00 €. Dann würde wohl von der Verfahrensgebühr gar nix mehr übrig bleiben :cry:

Na da hätte der Anwalt dann wohl lieber mal zwei Angelegenheiten u. zwei Klagen draus machen sollen! :)
StineP

#6

31.05.2007, 16:15

Wie jetzt. Geht doch gar nicht!
DU sagst, außergerichtlich 2 Werte und gerichtlich diese beiden Werte zusammen?? Das passt doch nicht

Wenn der außergerichtlich jeweils 5000 ist, dann sind das für das gerichtliche Verfahren (wenn es um BEIDE geht) 10.000 €
Sassi
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#7

31.05.2007, 16:22

Also ich sehe das auch so wie Stine, dass das Klageverfahren dann aber auch einen Gegenstandswert von 10.000,- EUR haben muss. Ich würde auf die 1,3 Vefahrensgebühr aus 10.000,- EUR eine 0,65 Geschäftsgebühr auch aus 10.000,- EUR (da für beide WS-Verfahren) in Anrechnung bringen, sonst bleibt Dir ja wirklich nichts mehr übrig, wenn Du zweimal 0,65 anrechnen würdest.
Liebe Grüße aus München
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Sabrina_1985
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#8

31.05.2007, 16:23

Nein gerichtlich sind vom Gericht 5.000,00 € angesetzt worden. Bei Verwaltungsrechtsstreiten ist das ja immer ein bißchen anders, die gehen hier vom Auffangstreitwert aus.
StineP

#9

31.05.2007, 16:26

In dem Fall geht das mit der Anrechnung ja wohl nicht so.

Jetzt musst du nämlich differenzieren, welcher Teil des gerichtlichen Wertes tatsächlich aus dem außergerichtlichen herrührt.

Ich behaupte mal so:

außergerichtlich

GG (5000 €)
Auslagen etc

GG II (5000 €)
Auslagen etc.

Nehmen wir an, 2500 € von jeder außergerichtlichen Tätigkeit ist nun ins gerichtliche Verfahren übergegangen:

1,3 GG (5000)
anzurechnen
0,65 (2500 - GG I)
0,65 (2500 € - GG II)


Ist ja ganz klar, dass von der Verfahrensgebühr überhaupt nix mehr übrig bleibt sonst, wenn du zweimal die Hälfte abziehst. Macht nämlich null
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Sabrina_1985
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#10

31.05.2007, 16:27

Deswegen steh ich ja so auf dem Schlauch.

Bin vorhin dann extra nochmal zum Chef rein, da er ausdrücklich zwei Geschäftsgebühren diktiert hat (wegen zwei Bescheiden) er aber nur eine Klage dann hat. Bin mir nicht mal ganz so sicher, ob zwei Geschäftsgebühren gerechtfertigt sind. :roll:

Ich wollte zunächst nämlich nur eine Geschäftsgebühr abrechnen u. die dann auf das Klageverfahren mit 0,65. Deswegen kamen bei mir ja erst die Fragen u. deshalb bin ich jetzt hier um Rat und Antwort hoffentlich zu bekommen.
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