Strafverfahren Zurückweisung der Revision zur Berufung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Meli1982
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#1

30.06.2010, 10:39

Hallo Ihr Lieben

was darf ich für die Zurückverweisung von der Revision zur Berufung abrechnen?

Welche Gebühren fallen da noch an???
Micsi11
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#2

30.06.2010, 17:56

Du bekommst halt für das Revisionsverfahren eine Gebühr nach Nr. 4130 VV nebst Auslagen (sofern Zurückverweisung durch Beschluss). Nach der Zurückverweisung enstehen die Gebühren neu. Also, hast du Verfahren LG - Revision - Zurückverweisung an LG, kannst du Verfahren vor LG abrechnen, Revision wie oben und dann die Gebühren vor LG wieder.
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