KFB mit Quotelung prüfen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

11.06.2010, 09:55

Man kann schon so gut wie immer gut nachvollziehen, was der andere für Kosten hat. Man hat ja Protokolle, Schriftsätze etc alles in der Akte
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Housemaus
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#12

11.06.2010, 10:09

Achso :thx dann ist so ne Überprüfung ja gar nicht schwer :D
Asgoth
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#13

11.06.2010, 10:32

und im Übrigen gibt z.B. mit Blick auf eine evtl. anzurechnende Geschäftsgebühr, die Gebührenhöhe o.ä. der vorgerichtliche Schriftverkehr in der Mandantenakte oft einiges her (bei Versicherern zumindest)... :)

ich hatte z.b. schon so oft Fälle, da wurde außergerichtlich ein bestimmter Betrag (angenommen 17000 EUR) + Geschäftsgebühr geltend gemacht. Davon wurden dann sagen ma mal 14000 EUR reguliert (+ entsprechender Geschäftsgebühr aus diesem Wert). Gerichtlich wurde der Restbetrag geltend gemacht. Das lustige ist dann immer, dass in solchen Fällen stets eine "neue" GG aus 3000 EUR klageweise geltend gemacht wird... und das kann ja prinzipiell schon nicht angehen... Leider wird meistens in der Klage (fast) kein Wort über die Nachregulierung und die bereits erstattete GG verloren... und dem SB fällt es natürlich auch nicht auf... in solchen Fällen lohnt sich ein Blick in die Schadenakte immer... auf keinen Fall und nie und nimmer blind den Anträgen der Gegenseite trauen...!
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#14

11.06.2010, 12:59

wenn ich sowas aufm Tisch hab, meld ich mich bei dir Asgoth :mrgreen:
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#15

11.06.2010, 13:10

... wenn ich meinen Kostenausgleichungsantrag mache, sehe ich direkt nach, ob die Kosten des Gegners nach denselben Werten berechnet werden (dass differiert häufig), mach mir ne Notiz und wenn der gegnerische Antrag kommt, rechne ich das Ganze schnell durch.
Der KFB stimmt dann in der Regel mit meiner Berechnung überein und wird nur noch abgehakt ...
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#16

23.06.2015, 10:33

Ich möchte mal hier anknüpfen:

Habe einen KFB vor mir und soll den prüfen. Verstehe nur Bahnhof (auch die Kommentare über mir haben es nicht verständlicher gemacht)

Im KFB sollen wir als Kläger 693,911 € an die Beklagte zahlen. Gemäß Urteil haben wir 70 % der Kosten des Rechtsstreites zu tragen und die Beklagte 30 %.

Was ich noch verstanden habe: Die Gesamtsumme aus unserem KFA (1.953,87 €) mit der Gesamtsumme aus dem KFA der Beklagten (1.979,41 €) zusammen addieren. Sind ja 3.933,28 €.
Wir haben zwar danach dem Gericht mitgeteilt, dass die Beklagte die Gerichtskosten von 800,00 € rausnehmen soll, da kam dann diesbezüglich allerdings nichts mehr sondern gleich der KFB.

Was ist jetzt mein nächster Schritt?
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#17

23.06.2015, 10:36

Sind in den Beträgen, die du angegeben hast, GK enthalten? Die Quotelung der GK erfolgt gesondert.
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#18

23.06.2015, 11:07

Ja sind dabei..
Ohne GK habe ich für unseren Kläger 1.287,87 € und bei der Beklagten sind es 1.179,41 €
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#19

23.06.2015, 11:16

Dann sind von eurem Mandanten RA-Gebühren in Höhe von 439,23 Euro an die Gegenseite zu erstatten.

Wieviel GK sind angefallen und wer hat wieviel Vorschuss gezahlt?
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#20

23.06.2015, 12:07

Wie bist du auf die 439,23 € gekommen? Dann ist ja der Betrag im KFB falsch?

Wir haben GK von 666,00 € eingezahlt und die Schuldnerin angeblich 800,00 €, steht so im KFA.
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