Immerhin haben wir den ZV-Versuch ja doch beendet und sind nunmehr ausschließlich mit dem KFA beauftragt...Master24 hat geschrieben:I see... hmmm... jetzt ist der letzte ZV-Versuch aber schon ne gewisse Zeit lang her... *g*
Außerdem verstehe ich nicht so ganz... jetzt ist es also mit der (letzten) Zwangsvollstreckung dieselbe Angelegenheit. Dementsprechend no money. Jetzt ist der letzte ZV-Versuch gegen einen der beiden Gesamtschuldner passiert, will aber in einem Antrag gegen alle Schuldner gesamtschuldnerisch festsetzen lassen. Ändert aber wohl auch nichts, was?
Festsetzung Vollstreckungskosten
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Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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yay!
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Danke für den Hinweis, wäre vielleicht demnächst meine nächste Frage gewesen.
Der Anspruch des Gläubiger, vom Schuldner den Ersatz der ZV-Kosten zu verlangen, unterliegt doch der gesetzlichen, regelmäßigen Verjährung, oder nicht?
Der Anspruch des Gläubiger, vom Schuldner den Ersatz der ZV-Kosten zu verlangen, unterliegt doch der gesetzlichen, regelmäßigen Verjährung, oder nicht?
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
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Achso und wann fängt die Verjährung der Vollstreckungskosten an?? Wir haben die Akte übernommen und da sind noch Kosten von 1999 drin - bei unserem letzten Vollstreckungsversuch haben sie das nicht moniert - aber eigentlich müssten die doch verjährt sein oder?
- shila1978
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hmm, weiß ich nicht genau. Ich hab bislang immer alle Kosten reingehauen und bis jetzt wurden sie auch immer alle festgesetzt, auch die Kosten, die vor Jahren entstanden sind.