Abrechnung Räumung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Carolin
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#1

26.04.2010, 17:28

Hallo!

Schlichte Räumung wird nach 3309 abgerechnet, auch wenn die Räumung an sich doch nicht stattfand, oder?

Gerichtsverfahren wurde schon abgerechnet.

Danke!!!
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Pepples
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#2

26.04.2010, 20:24

Wieso fand die Räumung nicht statt?
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Badeschlappe26
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#3

27.04.2010, 08:39

Wenn ihr den Auftrag hattet, die Räumung einzuleiten, diese dann aber nicht mehr nötig war, ist das ja praktisch vorzeitige Beendigung. Da du die 3309 ja aber bei vorzeitiger Beendigung nicht kürzt, bleibt sie stehen. Also normale 3309 0,3er Gebühr.
Es grüßt

die Schlappe
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