Hallo, bitte schlagt mich nicht, wenn es schon einen Thread mit der Antwort gibt...
Habe folgendes Problem:
Kann ich einen Kfb erwirken, wenn sich bereits im PKH-Prüfverfahren herausstellt, dass die Klage gegen den Antragsgegner (unsere Partei) keine Aussicht auf Erfolg hat und der Antrag ihn betreffend zurückgenommen wird?
Ich bin der Ansicht, dass das nicht geht, aber mein Chef argumentiert damit, dass unserem Mandanten ja Kosten mit unserer Beauftragung entstanden sind, die ja der Antragsteller verursacht hat.
Kennt ihr euch damit aus? Ich wäre euch soooo dankbar!
Viele Grüße aus Saarbrücken
Gebührenerstattung im PKH-Prüfverfahren für Antragsgegner
- lamiserable
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Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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Yep, keine Erstattung
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- lamiserable
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Danke, jetzt habe ich's wenigstens schriftlich!
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen