Terminsgebühr Familiensache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Skyline
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#1

03.03.2010, 12:06

Hi Leute,
habe eine Frage bzgl. der Terminsgebühr in Familiensachen. Habe hier das Scheidungsverfahren mit extra Aktenzeichen und das Trennungsunterhaltsverfahren auch mit extra Aktenzeichen, also würde ich sagen zwei isolierte Verfahren oder ?
Jetzt war ein Termin im Scheidungsverfahren (noch kein Scheidungstermin) und wir konnten erreichen, dass in diesem Termin auch die Sache Trennungsunterhalt mit entschieden werden konnte bzw. mit Vergleich endete. Die Termine waren zur gleichen Uhrzeit.

Ich soll jetzt das Trennungsunterhaltsverfahren abrechnen wie mache ich das jetzt mit der Terminsgebühr ?

SW für Terminsgebühr wäre 24.000

Der Mandant soll bzgl. der Scheidungssache auch schon mal eine Vorschussrechnung bekommen mit Terminsgebühr (SW für Scheidung 30.000)

Kriege ich jetzt jeweils eine Terminsgbühr für Trennungsunterhalt aus 24.000
und noch einmal eine für die Scheidung aus Wert 30.000 oder wie ? Help !
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Lilli259
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#2

04.03.2010, 14:15

Ich persönliche hätte eine Terminsgebühr aus dem zusammengezählten Streitwert berechnet. Aber wie es zu trennen ist, da hab ich leider keine Ahnung.

Bis vor einem halben Jahr, lief es bei uns bei den Gerichten unter einem Az.. Erst vor kurzem haben die Angefangen die Angelegenheiten unter verschiedenen Az. zu bearbeiten.
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rit-sch
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#3

04.03.2010, 20:16

Zwei Aktenzeichen = zwei Verfahren. Da ist es egal, ob die zur selben Zeit verhandelt wurden (wird oft aus Zeitersparnisgründen gemacht).

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Vergleich im Verfahren Trennungsunterhalt geschlossen worden. Also würde ich dieses Verfahren ganz normal abrechnen nach dem SW 24.000,00 €, also Verfahrensgebühr, Termingebühr und 1,0 Einigungsgebühr.

Und gesondert die Vorschussrechnung fürs Scheidungsverfahren nach SW 30.000,00 € (Verfahrensgebühr und Termingebühr).

Jeweils natürlich mit PTE und MwSt.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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