Anrechnung Geschäftsgebühr mit Beachtung Obergrenze § 15 III

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Skyline
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#1

03.03.2010, 11:23

Hi Leute brauche schnell und dringend Eure Hilfe,

habe hier eine Geschäftsgebühr abgerechnet 735,80,€. Muss jetzt hiervon die Hälfte 0,65 anrechnen also 367,90 €.

Mein gerichtliches Verfahren lautet:
SW: 22.300,00
1,3 Verfahrensgebühr 891,80
abzgl. 0,65 Anrechnung - 367,90
jetzt kommt es weiter 0,8 Verfahrensgeb. für Protokollierung (SW 2000) einer Einigung- Entsteh die 0,8 Verfahrensgebühr jetzt trotz Berücksichtigung der Obergrenze ? Wie wird das mit der Anrechnung gehandhabt ?
Danke für Eure Antworten :o
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Liesel
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#2

03.03.2010, 11:33

Welchen Streitwert hast du denn für die außergerichtliche Abrechnung zugrunde gelegt?
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gkutes

#3

03.03.2010, 11:35

erst wird angerechnet, dann nach §15 geprüft. Da kommt -je nach Streitwert - mehr dabei heraus, als wenn du erst §15 prüfts und dann noch die GG abziehst.
geprüft wird dann trotzdem max 1,3 aus den zusammengerechneten Werten
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#4

03.03.2010, 11:35

Ich stimme Liesel zu. Erst die Geschäftsgebühr auf die 1,3 Verfahrensgebühr anrechnen und die 0,8 Gebühr "hinzurechnen". Erst danach den Abgleich nach 15 III vornehmen.
*finchen*
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#5

03.03.2010, 11:37

Warum ist Liesels Beitrag jetzt so kurz? Eben standen da noch Berechnungen? Naja, dann stimme ich gkutes zu :-P
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#6

03.03.2010, 11:40

*finchen* hat geschrieben:Warum ist Liesels Beitrag jetzt so kurz? Eben standen da noch Berechnungen? Naja, dann stimme ich gkutes zu :-P
Habe ich gelöscht, weil ich in meiner Berechnung die 0,65 aus den 22.300,00 € angerechnet hatte und erst später gesehen habe, daß Skyline nur eine GG von 735,80 € abgerechnet hatte.
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#7

03.03.2010, 11:49

Danke Leute ! :P
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#8

03.03.2010, 12:06

Habe ich gelöscht, weil ich in meiner Berechnung die 0,65 aus den 22.300,00 € angerechnet hatte und erst später gesehen habe, daß Skyline nur eine GG von 735,80 € abgerechnet hatte.
OK, alles klar, dann war es also doch keine Einbildung, dass da erst mehr stand.
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#9

03.03.2010, 12:09

*finchen* hat geschrieben:OK, alles klar, dann war es also doch keine Einbildung, dass da erst mehr stand.
Ich kann dich beruhigen! War keine Einbildung. :lol:
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#10

06.09.2011, 12:10

Hallo, ich habe einen ähnlich Fall wie Skyline.
Folgendes: KN an RSV
1,3 GB aus 20.000,00 €
1,3 VG aus 53,570,82 €
-0,65 Anrechnung aus 20.000,00 €
0,8 Protokollierung Einigung 3101

Hier wurde die Obergrenze aus 87.321,76 € beachtet. Sie liegt dadurch bei 1.660,10 € und durch die Anrechnung der GB würde man wenn man die 3100 abzgl. Anrechnung + 3101 auf einen Wert von 1.646,40 € kommen. Somit deutlich unter der Obergrenze.

RSV sagt nun, dass das nicht stimmen würde und wir so nicht rechnen können. Mein Chef will nun von mir eine Begründung haben warum unsere Berechnung richtig ist und zwar unter Verwendung von Gesetzestexten Zitierung etc.. Ich habe leider bis jetzt nichts in den Kommentaren gefunden was auf meinen Fall passt vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Das nächste ist dann noch, dass die RSV uns jetzt ein Fax geschrieben hat, dass die von dem bisher gezahlten Betrag noch etwas zurück haben wollen, weil die jetzt davon ausgehen, dass sich das mit der Obergrenze wie folgt verhält: Nach deren Meinung wird die Obergrenze durch die in Abzug zu bringende Geschäftsgebühr noch gemindert also um 419,90 €. Somit wäre nach der RSV die Obergrenze bei 1.240,20 €. Jetzt sagt die Versicherung, dass die sogar zu viel gezahlt hätten und noch 238,24 € von uns zurück fordern.

LG Xtina2101
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