Frage zur Handhabung der Dokumentenpauschale

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Maiglöckchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 11.02.2010, 10:14
Wohnort: Hessen

#1

18.02.2010, 12:01

Hallo an Alle,

vorab ich hab noch mit der BRAGO gelernt.

Nun hab ich mir das Buch RVG für Anfänger gekauft, um mich in das RVG mal einzuarbeiten und bin über die Dokumentenpauschale gestoßen. Nun meine Frage:

Wie handhabt ihr das mit der Pauschale, schreibt ihr alle Fotokopien/Abschriften für Schriftsätze etc. auf und rechnet diese ab oder laßt ihr das, weil der Arbeitsaufwand zu hoch ist?

Bei uns wird das nämlich nicht abgerechnet, da wir aber doch viele Sachen haben, wo bestimmt mehr als 100 Kopien für Gericht/Gegner gefertigt werden, könnte sich das genaue Aufschreiben sicherlich lohnen.

Für eure Antworten vorab schon mal meinen Dank!

Grüße
Maiglöckchen :)
*finchen*
Forenfachkraft
Beiträge: 154
Registriert: 27.08.2009, 12:30
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: NRW

#2

18.02.2010, 12:20

Hallo Maiglöckchen,

bei uns wird die Dokumentenpauschale nur abgerechnet, wenn wirklich weit über 100 Kopien anfallen (z.B. wenn in einer Sache Akteneinsicht eingeholt wird). Das ist bei uns recht selten. Aber wenn dann notiere ich das auch zunächst auf einem seperaten Blatt in der Akte und dann nochmal in Phantasy.

Ich sehe, dass du wohl keine Software hast, da würde ich dir empfehlen, dir ein Abrechnungsblatt zu erstellen(so ähnlich wie ein Kostenblatt), in dem du dann immer eintragen kannst, welcher Art Kopien (1a bis d) angefallen sind.

Vielleicht hat ja auch jmd. ein Muster für dich, der das auch so handhabt.

Viele Grüße
Maiglöckchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 11.02.2010, 10:14
Wohnort: Hessen

#3

18.02.2010, 12:31

Hallo Finchen,

danke für deine Antwort.

Akteneinsicht fällt bei uns auch sehr selten an, aber die Schriftsätze sind oft sehr umfangreich, von den Anlagen ganz zu schweigen.

Im RVG für Anfänger ist so ein Musterbeispiel drin, das ich mir dann mal einfach auf ein Blatt übertragen werde. Ich hoffe nur, dass mich meine Kolleginnen nicht steinigen, wenn ich das vorschlage, weil sie dann Mehrarbeit haben.

Danke nochmals!

Viele Grüße
Maiglöckchen
*finchen*
Forenfachkraft
Beiträge: 154
Registriert: 27.08.2009, 12:30
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: NRW

#4

18.02.2010, 12:38

Gern geschehen!

Oh, das ist ja klasse mit dem Muster, wusste ich gar nicht, umso besser.

Kann natürlich passieren, dass deine Kollegin nicht begeistert sein werden, aber soviel Mehrarbeit ist es ja auch nicht und es bringt euch ja zusätzlich Geld. Deine Chefin/Dein Chef werden sich sicher freuen.

Viele Grüße
finchen
gkutes

#5

18.02.2010, 15:58

dokumentenpauschale gibt richtig geld! Bei der Abrechnung und beim KFA schau ich mir immer die Akte an, ob es über 100 Kopien sind. Da bekommt man mit der Zeit ein Auge für. Und dann fängt das große zählen an =)
Man kann in unserem Programm zwar auch immer alles aktuell eintragen - aber das vergesse ich zwischendrin immer, so dass ich lieber am Ende einfach mal 10 Minuten Blätter zähle. So lange dauert das ja auch wieder nicht.
Bei großen Anlagenkopieraktionen lassen wir einfach den Zähler im Kopierer mitzählen.
Maiglöckchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 11.02.2010, 10:14
Wohnort: Hessen

#6

18.02.2010, 18:43

Auch dir Gkutes danke für die Antwort.

Es hat mich jetzt einfach mal interessiert, wie das bei anderen gehandhabt wird, denn ich denke auch, daß sich das ganz schön summiert und wenn meine Kolleginnen das nicht machen wollen, kann ich es ja so handhaben wie du und die Akte mal durchblättern und notfalls zählen.

Bisher wußte ich nämlich auch gar nicht, daß man die begl. und einfache Abschriften eines SS als Kopien mitzählen darf. Ich hab bislang nur als Aushilfe gearbeitet und geschrieben, was diktiert wurde. Nun arbeite ich Teilzeit und stöbere das RVG durch, damit ich da auch mal den Durchblick bekomme. Meinen Kolleginnen wissen nämlich auch nicht mehr als ich, so daß bei uns sowas nicht mit abgerechnet wird.

Viele Grüße
Maiglöckchen :)
gkutes

#7

18.02.2010, 19:29

wow-das find ich super. es gibt einiges aus dem RVG rauszuholen, wenn man es denn auch mal richtig anschaut =)
beglaubigte und einfache Abschrift zählen, könnte dir bei mir "Probleme" bereiten. ich sag da grundsätzlich dagegen, dass der Schriftsatz nur einfach eingereicht werden muss. Wurde mir auch bisher immer bestätigt. Aber probieren kannst du es natürlich. Kopien abzurechnen ist nämlich gar nicht so weit verbreitet ;)
Maiglöckchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 11.02.2010, 10:14
Wohnort: Hessen

#8

18.02.2010, 20:18

Hey,

also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, ist es also nicht üblich die begl. und einf. Abschrift als Kopien abzurechnen.

Ich hatte das jetzt bei der Einführung vom RVG für Anfänger so verstanden gehabt, auch wenn man begl. u. einf. Abschrift dem Gegner direkt per Fax übermittelt, man dafür die Kopien anrechnen könnte.

Gruß Maiglöckchen
und Danke - lerne gerne dazu und hab bezüglich des RVG noch viel nachzuholen:D
gkutes

#9

18.02.2010, 20:25

dat ist halt auslegungssache =) Üblich ist es ja, dass zwei abschriften verschickt werden aber nötig ist es nicht - 133 ZPO. Deswegen bemängel ich immer den Ansatz von doppelten Kopien

zu unterscheiden ist natürlich immer Abrechnung ggü Mandant und Geltendmachung bzw Erstattung im KFA.
Benutzeravatar
happykitcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 688
Registriert: 16.06.2005, 11:59
Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#10

18.02.2010, 20:38

Sofern wir nach RVG abrechnen, handhaben wir das mit der Dokumentenpauschale wie folgt:

Steht hinter dem Mandanten eine RSV, dann rechnen wir genau ab, ansonsten pauschal, sei denn es handelt sich um eine sehr sehr umfangreiche Angelegenheit mit mehreren hundert Seiten pro Schriftsatz (inkl. Anlagen).
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Antworten