Abrechnung für Erhöhung Selbstbehalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bianca
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#1

01.02.2010, 10:58

Hallo, ich hab mal wieder keine Ahnung.

Wir haben hier eine Schuldnerin, für die wir die außergerichtliche Schuldenbereinigung durchgeführt haben und nun den Insoantrag stellen werden. Diese wohnt in A und arbeitet in B, wo sie auch noch eine Wohnung hat, sozusagen doppelte Haushaltsführung (ca 500 km entfernt). Sie verdient nicht schlecht, kommt aber aufgrund der zwei Wohnungen nicht zurecht, so dass wir nunmehr einen Antrag nach § 850 i ZPO (glaub ich) stellen wollen, so dass der Schuldnerin mehr zur Verfügung steht und sie in der Insolvenz weniger an den Treuhänder abzuführen hat.

Jetzt meine Frage: Wie rechne ich diesen Antrag bzw. das Verfahren ab (also nicht die inso, nur die erhöhung des selbstbehaltes)? Nach RVG VV 3309 als Vollstreckungsmaßnahme mit einer 0,3 Verfahrensgebühr? Mein Chef meinte, das sei ein richtiges Verfahren, ggf. mit Termin. Mehr wusste er dazu aber auch nicht. Und welchen Gegenstandswert ziehe ich ran (bitte mit §§, wenns geht). Ich denke die Differenz des normalen zum neuen pfändbaren Betrag x 12, bin mir aber nicht sicher.

Ganz lieben Dank schon mal für Eure Hilfe! :D

Liebe Grüße

Bianca
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#2

10.02.2010, 09:55

*schieb*

wäre schön, wenn jemand eine Idee hätte :thx :wirr
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