Abrechnung MB-Verfahren und Urteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lupi
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#21

03.02.2010, 15:42

ganz normale gerichtliche Tätigkeit.

Bei gleichen Voraussetzungen halt 1,3 VG und 1,2 TG (bzw. 0,5)
arcangel71
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#22

21.07.2010, 10:05

Ich hätte noch einmal eine Frage bzgl. Begründung einer Klage nach Widerspruch gegen Mahnbescheid.

Wir haben normalen MB beantragt, gegen den Widerspruch vom Schuldner eingelegt wurde.

Muss man in der Klage nunmehr nicht irgendwie die GG mit einbeziehen und geltend machen ?
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misspinky1984
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#23

21.07.2010, 10:29

Habt ihr die nicht schon im MB als Nebenforderung berücksichtigt?!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
arcangel71
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#24

21.07.2010, 10:36

Mal ein Beispiel:

Forderung 200 EUR, Nebenforderungen (z.B. Auskunftskosten) 20 EUR plus 46,41 EUR vorgerichtliche Gebühren sind im Mahnbescheid geltend gemacht worden.

Rechtsanwalt beantragt jetzt Zahlung von 220 EUR.

Eigentlich müssten doch die vorgerichtlichen Gebühren mit beantragt werden. Oder ?!
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misspinky1984
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#25

21.07.2010, 10:39

m.E.: jepp, die GG muss angerechnet als weitere Nebenforderung im Klageantrag geltend gemacht werden, da diese in der zu erwartenden Kostenfestsetzung der Klage nicht berücksichtigt werden kann!
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arcangel71
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#26

21.07.2010, 10:42

misspinky1984 hat geschrieben:m.E.: jepp, die GG muss angerechnet als weitere Nebenforderung im Klageantrag geltend gemacht werden, da diese in der zu erwartenden Kostenfestsetzung der Klage nicht berücksichtigt werden kann!
Danke.

Die VOLLE GG geltend machen ?
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misspinky1984
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#27

21.07.2010, 10:53

m.E. nicht die volle GG - im MB musste diese doch auch angerechnet geltend gemacht werden. Die GG wird doch auf die MB-Gebühr angerechnet - somit also auch im Klageantrag nur zur Hälfte geltend machen.

Bin mir aber auch nicht ganz sicher; lies mal zur Sicherheit noch einmal im RVG-Kommentar nach.
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gkutes

#28

21.07.2010, 11:26

dass man im MB nur eine halbe GG geltend machen kann, ist dem geschuldet, dass die MB-Gebühr im elektronischen Verfahren nie gemindert wird. Da wird immer 1,0 genommen. Das wär ja sonst ein zu großer Aufwand.
im der Klage kann man sich natürlich aussuchen, ob man voll oder halb geltend machen will
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