nicht anrechenbare GG in Klage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lupi
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#21

03.02.2010, 14:42

tine001 hat geschrieben:Hallo,

hab da ein kleines Problem. Wir haben eine Klage gemacht mit folgendem Antrag: Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr in Höhe von 0,65 aus einem Streitwert von 500,00 € zu zahlen.

Jetzt hat das Gericht gemeckert, weil der Antrag nicht beziffert ist. Soweit so gut. Hab nur grad ein Denkproblem bei der Bezifferung.

Bei einem SW von 500,00 € ist der nicht anrechenbare Teil v. 0,65 ein Betrag von 29,25 €. Hau ich dann hier noch die vollen 20,00 € Auslagenpauschale drauf, oder die halben also 10,00 € oder 20% von 29,25 €??? Da ist grad ein riesen Loch in meinem Gehirn. Dazu kommt ja dann noch die Ust.

vielleicht kann mir ja jemand zum Wochenabschluss helfen.

Lg Tine

Nimm eine Kopie der außergerichtlichen RE, die so aussehen dürfte wie gkutes es in #19 geschrieben hat. Dann ein Extrablatt anheften und darauf:

Klageweise geltend gemachte außergerichtliche Anwaltskosten:

ReNr. .... ihv 83,54 € abzüglich anrechenbar gem. ... - 29,25 € = 54,29 €

dann dürfte der Rpf zufrieden sein.
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