Beratungsgebühr oder Geschäftsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Silke76
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#11

13.01.2010, 08:28

Vielen Dank für Eure Antworten, manchmal steht man sich einfach selbst im Weg.

:thx
Gruss Silke76
Kikki-Fee
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#12

27.07.2010, 10:07

Ich krame den alten Thread mal wieder aus, um keinen neuen zu dem Thema aufzumachen.

Ich habe hier nämlich gerade eine Sache zur Abrechnung auf dem Tisch:

Es gab eine lange / gründliche Besprechung mit dem Mandanten, Chef hat Sach- und Rechtslage und Rechtsprechung geprüft, er hat anschließend da was berechnet (die tatsächliche Forderung der Gegenseite - war irgendwie recht kompliziert), einen Vergleichsvorschlag ausgearbeitet und dann dem Mandanten, wie abgesprochen, einen Entwurf eines Schreibens an den Gegner (mit dem Vergleichsvorschlag) geschickt und gefragt, ob das Schreiben so raus soll.

Der Mandant hat sich nicht mehr gemeldet.

Ich überlege jetzt, was ich abrechnen kann, die Beratungsgebühr oder die Geschäftsgebühr.

Im Mayer/Kroiß, § 34 RVG, steht: "Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages. Der Entwurf eines Schreiben oder einer Urkunde löst nur eine Beratungsgebühr aus".

Weil hier aber einiges an Arbeit (und Zeit) drinsteckt, würde ich hier ja trotzdem lieber eine Geschäftsgebühr nehmen. Andererseits gab es nur eine einzige Besprechung (die aber ziemlich lang war), aber der Chef hat ja danach noch gerechnet, er hat also mehr gemacht, als das eine Gespräch mit dem Mandanten zu führen, aber wiederum andererseits hat er nur einen einzigen Entwurf gemacht.

Ich frage mich jetzt, wo bei sowas die Grenze zwischen Beratung und "Betreiben des Geschäfts" ist.
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Melanie
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#13

27.07.2010, 10:54

Entscheidend ist immer der Auftrag. M.E. ist damit in diesem Fall der Gebührentatbestand für die Geschäftsgebühr erfüllt.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Kikki-Fee
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#14

27.07.2010, 11:33

Ich habe in meinem Fall jetzt auch eine Geschäftsgebühr abgerechnet. Mal sehen, ob Chef (wenn er's unterschreibt) oder Mandant (wenn er's bekommt) irgendwas dazu sagen.

Aber ich weiß immer noch nicht, wie man das eigentlich abgrenzen soll. Wie weit geht 'ne Beratung, wenn sie mit 'nem Entwurf verbunden ist und ab wann ist es keine Beratung mehr?

Habt ihr da bestimmte Kriterien, nach denen ihr sowas einordnet?
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rit-sch
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#15

27.07.2010, 18:48

Ich kann jetzt nur aus meinen Erfahrungen im Bereich Familienrecht schöpfen. Aber spätestens, wenn meine Ex-Chefin eine Unterhaltsberechnung durchgeführt hat, haben wir eine Geschäftsgebühr abgerechnet, weil das auf jeden Fall über eine reine Beratungstätigkeit hinausgeht. Im Rahmen der Beratungshilfe haben wir in solchen Fällen auch immer die Geschäftsgebühr erstattet bekommen (haben dabei immer die handschriftliche Unterhaltsberechnung beigefügt).
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Kikki-Fee
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#16

28.07.2010, 08:59

rit-sch hat geschrieben:Im Rahmen der Beratungshilfe haben wir in solchen Fällen auch immer die Geschäftsgebühr erstattet bekommen (haben dabei immer die handschriftliche Unterhaltsberechnung beigefügt).

Danke, schon mal gut zu wissen, dass das geht. In Unterhaltssachen hatten wir das Problem noch nicht, weil bislang in diesen Angelegenheiten auch immer mindestens ein Schreiben rausgegangen ist.
jenniver
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#17

28.07.2010, 10:43

@ Kikki-Fee Wir vereinbaren in so einem Fall wie deinem meistens ein Stundenhonorar mit dem Mdt. Dann listet mein Chef genau auf, wie viel Zeit er für Recherche und Abdiktieren etc. aufgebracht hat.
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