Erstellung Gutschrift

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#1

03.12.2009, 12:14

Ich liebe mein Anwaltsprogramm ..... :evil:

Hallo an alle.

Ich liebe diese Software in meiner Kanlei ... :evil:. Mein Programm rechnet immer mit falschen Gebühren und jetzt ist es mir eben passiert, dass ich im Juli diesen Jahres falsch abgerechnet habe. Eigentlich wollte ich jetzt nur ne 2 Rechnung machen und die erste, die auch bezahlt wurde, ob sie falsch war in Abzug bringen. Da ist es mir nun aufgefallen, dass die Gebühren nicht stimmen.

Wenn ich nun die 2. Rechnung erstelle unter berücksichtigung der richtigen Gebühren und die erste Rechnung, die ja bezahlt wurde, in abzug bringe, dann müssten wir unserem Mandanten ein Guthaben zahlen. Ich hab aber noch nie eine Gutschrift gemacht. Was muss man da beachten? Re.Nr. vergeben?

VG

ellimorelli
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M.B.
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#2

03.12.2009, 12:33

Korrigierte Rechnung für die Unterlagen des Mandanten und dann am besten nach der Kontoverbindung fragen, um den überzahlten Betrag zu erstatten.
Die neue Rechnung hat ja automatisch ne neue Rechnungsnummer oder?!

So würde ich es jedenfalls hier machen!

LG :xwink
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ellimorelli
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#3

03.12.2009, 12:43

Rechnungsnummer muss ich manuell vergeben.

Ich hätte jetzt eben ne komplette Rechnung gemacht (natürlich mit den richtigen Beträgen) und dann: ..... Guthaben = .... €

Sollte man dann noch was dazu schreiben?
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M.B.
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#4

03.12.2009, 12:54

Du kannst ja im Anschreiben darauf hinweisen, dass der Betrag umgehend erstattet wird. Wenn du ne komplett neue Rechnung mit richtigen Beträgen machst, würde ich ne Rechnungsnummer vergeben.
DieKesse

#5

03.12.2009, 13:02

:dafuer würd ich auch so machen
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ellimorelli
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#6

03.12.2009, 13:03

Wie erklärt man das dann am besten dem Mandanten, dass er das Geld zurück bekommt? Sollte man das auch gleich im Anschreiben erwähnen?

Bei uns steht als Überschrift in den Rechnung immer Kostenrechnung. Ich würde das mit Gutschrift austauschen. Ist das auch buchhalterisch korrekt?
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#7

03.12.2009, 13:18

Klar...

Am besten so was wie:

"Nach Überprüfung der Kostenrechnung ist aufgefallen, dass versehentlich falsche Gebühren in Ansatz gebracht worden sind. Sie erhalten daher in der Anlage eine korrigierte Kostenrechnung für Ihre Unterlagen.

Der überzahlte Betrag wird Ihnen umgehend gutgeschrieben. Insoweit bitten wir um Mitteilung Ihrer Kontoverbindung.

Das Versehen bitten wir zu entschuldigen.

mfg"

(oder so ähnlich!) :pcwink
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ellimorelli
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#8

03.12.2009, 13:57

jetzt bin doch noch etwas verwirrt.

Die 1. Rechnung war eine Vorschuss-Rechnung und diese hatte falsche Gebühren. Diese wurde aber dennoch bezahlt. Diese Vorschuss-Rechnung beinhaltete nur eine 1,3 VG und einen 1,2 TG.
Nun wollte ich eine 2. Rechnung machen, in der alle (nunmehr richtigen) Gebühren nebst den noch angefallen Fahrtkosten und Tag- u. Abwesenheitskosten aufgelistet sind erstellen und sodann den bereits gezahlten Betrag in Abzug bringen.

Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob der Vorschlag für das Anschreibn von M. B. wirklich passt. Trotzdem aber danke M. B. :)

Hat jemand vllt. noch eine andere Idee?
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Kasimir1603
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#9

03.12.2009, 14:09

S.g.D.u.H,

für unsere Tätigkeit in oben bezeichneter Angelegenheit erlauben wir unsere Gebühren gemäß beiliegender HOnorarnote abzurechnen. Geleistete Vorschüsse haben wir verrechnet. Das sich ergebende Guthaben in Höhe von ... € erstatten wir umgehend auf Ihr Konto Nr. ... bei der ... .

Mfg
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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#10

03.12.2009, 14:21

also du würdest auf die fehlerhafte Vorschuss-Rechnung nicht weiter eingehehen, ja? @kasimir
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