...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Emma-Anna
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#1
20.11.2009, 12:49
Hallöchen,
ich habe hier nun ein VU liegen und möchte nun die Kosten festsetzen lassen. Kann ich aber, wenn der Beklagte er versäumt hat, sich fristgerecht anzuzeigen, die 0,5 TG nach 3105 VV RVG mit abrechnen?
Ich weiß, dass die Gebühr zulässig ist, wenn ein Termin stattgefunden hat und der Gegner nicht erschienen ist. Aber trifft die auch zu, wenn er sich nicht rechtzeitig angezeigt hat?
Liebe Grüße
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Emma-Anna
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#3
20.11.2009, 13:41
Genau, da hab ich wohl mal wieder geträumt