Ein Grund mehr, auf Vorschussbasis zu arbeiten...
Der Mandant ist ganz klar Kostenschuldner. Und solange er seine Schulden nicht begleicht, gibts auch kein "Mehr" an Anwaltsarbeit. Ganz einfach.
Unterlagen und auch Titel dürft Ihr zurückbehalten, solange ihr den Mdt. nicht in irgendwelchen anderen Sachen damit behindert. Das würde ich hier ganz klar verneinen.
Kostenfestsetzung gegen den eigenen Mandanten ist zwar immer das letzte Mittel - aber den Mandanten über diese Möglichkeit informieren solltet Ihr auf jeden Fall.
Mandant zahlt Rg. nicht
- ellimorelli
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wir haben mindestens schon vier oder noch mehr Zahlungsaufforderungen/ - erinnerungen an den Mandanten versandt, ohne Erfolg. Einen KFA im eigenen Namen will mein Chef aber nicht, da er den Mandanten auch privat kennt und nicht gar so sehr verärgern will. Was soll man da machen!?!?Ernie hat geschrieben:Schreibt den Mandanten noch einmal an, und fordert ihn auf, Eure Kostenrechnungen bis .... auszugleichen, ansonsten müsstet Ihr Eure Kosten gegen ihn festsetzen lassen.
Ach ja, und auf jeden Fall auf die Ausübung Eures Zurückbehaltungsrechts hinweisen.
Das muss dein Chef dann selber mit seinem Mandanten/Bekannten klären.
Ne Möglichkeit wäre noch, zu vollstrecken und vom Gegner eingehende Zahlungen erstmal auf die Honorare zu verrechnen.
Ne Möglichkeit wäre noch, zu vollstrecken und vom Gegner eingehende Zahlungen erstmal auf die Honorare zu verrechnen.
AC/D Schuhe aus!
- ellimorelli
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... wenn es die KFBs seit Sommer gibt, ist das Urteil ja schon bald ein Jahr alt !
Da habt Ihr aber Geduld ...
Wir lassen uns immer auch bevollmächtigen, titulierte Forderungen einzutreiben. Das fangen wir auch an, sobald die Titel vollstreckbar sind. Von wem wir unser Geld bekommen, ist uns erstmal egal, wobei sich der Mandant natürlich freut, wenn es beim Gegner zu holen ist.
Davon ab: Sofort Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG beantragen (7,00 EUR Zustellkosten nicht vergessen), wenn der Mandant widerspricht, dokumentiert er ganz deutlich seine Zahlungsunwilligkeit und ist für Euch sowieso für alle Zukunft gestorben.
Die für den Widerspruch benötigten Gründe wird er nicht konstruieren können, den KFB habt Ihr sicher.
Konto- oder Gehaltspfändung bringt die Leute immer ganz schnell in die Gänge und das Konto des Mandanten ist eher bekannt als das des Gegners.
Also keine Scheu und los ...
Viel Glück !
Da habt Ihr aber Geduld ...
Wir lassen uns immer auch bevollmächtigen, titulierte Forderungen einzutreiben. Das fangen wir auch an, sobald die Titel vollstreckbar sind. Von wem wir unser Geld bekommen, ist uns erstmal egal, wobei sich der Mandant natürlich freut, wenn es beim Gegner zu holen ist.
Davon ab: Sofort Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG beantragen (7,00 EUR Zustellkosten nicht vergessen), wenn der Mandant widerspricht, dokumentiert er ganz deutlich seine Zahlungsunwilligkeit und ist für Euch sowieso für alle Zukunft gestorben.
Die für den Widerspruch benötigten Gründe wird er nicht konstruieren können, den KFB habt Ihr sicher.
Konto- oder Gehaltspfändung bringt die Leute immer ganz schnell in die Gänge und das Konto des Mandanten ist eher bekannt als das des Gegners.
Also keine Scheu und los ...
Viel Glück !
Dem kann ich nur beipflichten. Also I. und II. Instanz, sorry aber wer arbeitet denn umsonst? Allerdings würde ich nicht mehr auffordern, sondern gleich die Kosten gegen die eigene Partei festsetzen lassen. Sogar noch heute, naja eher morgen ist ja schon spät.
Normalerweise sollte man Mandanten gegeüner ja servicebereit sein, aber dass hier ist ja schon ein Ding der Frechheit pur.
Normalerweise sollte man Mandanten gegeüner ja servicebereit sein, aber dass hier ist ja schon ein Ding der Frechheit pur.
- Lämmchen
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Ich würde schauen, ob beim Gegner was zu holen ist. Wenn das der Fall ist, würde ich vollstrecken und den Ertrag mit den Gebühren verrechnen. Scheint die ZV weitgehend ins Leere zu verlaufen, würde ich auch Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei beantragen. Vielleicht hilft das schon als "Drohung".
Viele Mandanten wissen aber auch schlichtweg nicht, dass sie selbst Kostenschuldner sind, sondern gehen davon aus, dass das ja die Gegenseite machen muss, wenn sie gewonnen haben.
Viele Mandanten wissen aber auch schlichtweg nicht, dass sie selbst Kostenschuldner sind, sondern gehen davon aus, dass das ja die Gegenseite machen muss, wenn sie gewonnen haben.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen