knifflige Frage zum Terminsvertreter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Christina83
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#1

12.11.2009, 14:25

Hallöchen! Ich habe folgendes (doofes) Problem:

Wir sind Prozessbevollmächtigter und haben einen Terminsvertreter beauftragt. In dem Termin ist der Beklagte nicht erschienen und es erging ein VU.

Unser Terminsvertreter erhält nun die 0,65 Verfahrens- und 0,5 Terminsgebühr. Soweit so gut. Aber bekommen wir nicht auch die 0,5 Terminsgebühr wegen des ergangenen VU?
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DasGrossi
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#2

12.11.2009, 14:27

Die Terminsgebühr steht meines Wissens nach nur dem Anwalt zu, der auch den Termin wahrnimmt (wenns der einzige ist).

Wenn Ihr aufgrund anderer Umstände die TerminsG nicht vorher habt entstehen lassen - ich würde sagen nein.
Liebe Grüße
DasGrossi

[b]In dubio prosecco...[/b]
Asgoth
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#3

12.11.2009, 14:28

Wie kommst du darauf?

Wenn der erschienen wäre, hättet ihr doch auch keine 1,2 TG bekommen, wenn dann ein Urteil ergangen wäre...

Ihr wart nicht beim Termin, also gibbet auch keine TG für euch...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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Christina83
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#4

12.11.2009, 14:38

Naja, ich komm drauf, weil man ja auch eine 0,5 Terminsgebühr fürs VU im schriftlichen Verfahren bekommt.
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immer
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#5

12.11.2009, 14:42

Es war ja kein schriftliches Verfahren. Ergo auch keine TG für VU im schriftlichen Verfahren.

Wenn allerdings ne telefonische Besprechung in der Sache stattgefunden hat, dann bekommt ihr ne 1,2- fache TG (zusätzlich zur der des Vertreters)
AC/D Schuhe aus!
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Christina83
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#6

12.11.2009, 14:45

alles klar, danke!
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