Hi.
Muss die Frage kurz halten.
Wir vertreten drei Mandanten. Schick ich die Rechnung nur an einen? (Will mein Chef so) oder an alle drei? Mit jeweils der Erhöhung und dann jeweils 1/3?
LG
Elli
3 Mandanten
- ellimorelli
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Du kannst die Rechnung nur an einen senden, das können die Mandanten dann unter sich ausmachen, wie sie das machen mit dem bezahlen. Die Erhöhung muss auf jeden Fall mit rein! Die Drittelregelung, wie Du sie nennst ist zwar üblicher, aber wenn Chef das will, dann kannste die Rechnung auch nur an einen senden.
- ellimorelli
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Würde eine Rechnung machen und 2 x die Hebegebühr ansetzen
Stimmt, 0,6 bei 2 weiteren Mdt.
Stimmt, 0,6 bei 2 weiteren Mdt.
Zuletzt geändert von NiTa am 29.10.2009, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
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Ich würde an alle drei die gleiche Rechnung schicken (mit 0,6 Erhöhung) und nach der Rechnungssumme den Betrag durch 3 teilen. Kommt aber darauf an, was bei Mandatsübernahme mit den/dem Mandanten besprochen worden ist. Vielleicht möchte der eine Mandant (der lt. Deinem Chef die Rechnung erhalten soll) das intern mit den anderen beiden regeln....
yep, 2 x Erhöhung. Wie gesagt, dritteln bzw. einheitlich aufteilen zwischen den Mandanten ist üblicher, war also absolut ok!!
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Hebegebühr geht gar nicht, sondern 0,6 Erhöhungsgebühr nach 1003.Würde eine Rechnung machen und 2 x die Hebegebühr ansetzen
Ansonsten Hexe.
Wenn dein Chef die Anweisung gibt, die Rechnung nur an einen zu schicken, wird es wohl so abgesprochen sein.
Sorry meinte schon die Erhöhungsgebühr, schreibversehen von mir
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- ellimorelli
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