Fahrkosten abgelehnt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Z-Trenc
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#11

15.08.2009, 14:00

Ja, sofern der Anwalt seinen Sitz nicht am Ort des Prozessgerichts hat.
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NORTHERN DINO
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#12

15.08.2009, 21:36

Richtig. Auf den LG-Bezirk kommt es nicht an, sondern darauf, ob der RA die Gemeindegrenze seines Kanzleiortes überschreiten musste, um zum Gericht zu gelangen. Dann gibt es auch im eigenen Gerichtsbezirk Reisekosten.
~ Grüßle ~
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dutzi
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#13

26.10.2009, 12:02

Hi
hätte hier gerade nochmal eine Frage:

Wir sind Beklagte, haben Kfa ans Gericht mit Fahrtkosten 432 km + Abwesenheitsgeld 60,00 €.
Das Gericht schreibt jetzt, dass die Reisekosten gem. Rechtsprechung BGH Beschluss vom 18.12.2003, I ZB 21/03, JurBüro 8/2004, S. 431 nur in der Höhe erstattungsfähig sind, in welcher einem RA aus Sitz der Beklagten (unser Mdt) entstanden wären.
hab jetzt aber Beschluss vom 16.04.2008, XII ZB 214/04 gefunden, kann ich folgenden Text so ans Gericht schreiben, dass Reisekosten doch noch voll erstattet werden?

In Sachen...
... nehmen wir Bezug auf die Mitteilung des Gerichts vom 21.10.2009 und teilen mit, dass die geltend gemachten Reisekosten gemäß Rechtsprechung des BGH vom 16.04.2008, Az. XII ZB 214/04 entstanden und erstattungsfähig sind.
Der Beklagten war es nicht zumutbar, einen ihr unbekannten ortsansässigen Rechtsanwalt mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen, so dass die insoweit entstandenen Mehrkosten erstattungsfähig sind.

Die entstandenen Reisekosten sind gem. § 91 Abs. 2 ZPO, von der Klägerin zu er-statten, da die Beklagte die Beauftragung des Unterzeichners als sachdienlich und wirtschaftlich vernünftig ansehen konnte und ihr Interesse, den Unterzeichner als Bevollmächtigten ihres Vertrauens zu beauftragen, rechtlich geschützt ist.


Ich danke euch schon mal :)
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dutzi
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#14

26.10.2009, 14:29

:schieb
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#15

27.10.2009, 08:15

:schieb
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jojo
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#16

27.10.2009, 08:30

Kannste so schreiben, bei mir gäbs trotzdem nix.
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dutzi
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#17

27.10.2009, 09:11

Danke jojo :D
Also wenn mir das eh nix bringt, dann lass ich das am besten oder? Denke nämlich auch dass wir da ex nix bekommen...
Also sinnlos das überhaupt so zu schreiben oder?
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jojo
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#18

27.10.2009, 09:33

Sage ich mal so: Schreiben kannst du, hast es ja eh fertig. Dann guck mal, was das Kollega dazu schreibt.
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#19

27.10.2009, 10:37

Dann werde ich das doch mal probieren...
Aber wären die Fahrtkosten, Abwesenheits durch diesen BGH Beschluss überhaupt begründet? So wie ich den verstanden habe schon oder?
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Asgoth
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#20

27.10.2009, 17:31

mE sagt der Beschluss auch nur das aus, was das Gericht dir geschrieben hat: Dass Reisekosten vom Wohnsitz des eigenen Mandanten aus erstattungsfähig sein - auch wenn die Kanzlei eine Niederlassung am Ort des Prozessgerichts hat.

Die Entscheidung sagt nichts über die Erstattungsfähigkeit irgendwelcher Kosten eines RA am dritten Ort aus.

Und ehrlich gesagt find ich in deinem Schreiben außer dem Beschluss auch nichts, was man irgendwie als Begründung auffassen könnte... :?
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