KFB ohne MwSt.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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AyumiJoseline
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#1

13.10.2009, 12:54

Brauche dringend Hilfe, habe echt misst gebaut! Habe vor einiger Zeit einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht gestellt. War in einer Unfallsache in der wir die Beklagten vertreten haben (Fahrer/Halter/Haftpflichtversicherung).

Wir haben den Rechtstreit gewonnen und haben sodann unsere Kosten festgesetzt. Leider habe ich als ich den Antrag gestellt habe angegeben, dass die Haftpflichtversicherung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nun haben wir den vollstreckbaren Kfb vorliegen vom 06.10.2009 und meine Kollegin (die eigentlich für Kostensachen zuständig ist) hat mir darauf vermerkt "seit wann denn die Haftpflicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei?". Habe dies total vergessen. Hatte nur "AG" gesehen und nicht daran gedacht, dass es die Haftpflichtversicherung ist. Wie bekomm ich jetzt die Mehrwertsteuer doch noch festgesetzt?

Kann mir da jemand ganz schnell nen Rat geben?!

Danke
Zuletzt geändert von AyumiJoseline am 13.10.2009, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Bino
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#2

13.10.2009, 12:57

Die MwSt noch nachträglich festsetzen lassen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Ju
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#3

13.10.2009, 13:00

Hallo,

du kannst den KFB korrigieren lassen bzw. die MwSt nachträglich festsetzen lassen.
[color=#800080]Liebe Grüße

Ju[/color]
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AyumiJoseline
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#4

13.10.2009, 13:00

Korrektur mit der Begründung dass die Haftpflichtversicherung ja nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist trotz der Firmierung"AG"? geht das auch wenn ich schon die vollstreckbare Ausfertigung habe?
Zuletzt geändert von AyumiJoseline am 13.10.2009, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Smilie
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#5

13.10.2009, 13:01

Genau - ich würde noch mal eine Aufstellung sämtlicher Kosten machen (mit USt) - dann den bereits festgesetzten Betrag abziehen und der verbleibende Rest wird dann noch einmal in einem KfB festgesetzt.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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AyumiJoseline
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#6

13.10.2009, 13:04

@smilie: das doch ne nachfestsetzung was du meinst oder ne korrektur? muss ich bei der korrektur dann den alten kfb zurückschicken?
Zuletzt geändert von AyumiJoseline am 13.10.2009, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Bino
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#7

13.10.2009, 13:04

Ja, mit dieser Begründung.

Das Gericht wird das mittlerweile auch wissen, dass die Haftpflicht nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Ich wusste früher auch mal den Paragraphen des Steuergesetzes, hab ich aber nicht mehr im Kopf, sorry
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AyumiJoseline
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#8

13.10.2009, 13:39

weiß eventuell einer den Paragraphen des steuergesetzes in dem das mit der Haftpflicht steht? wäre denk ich mal gut wenn ich das mit in die begründung schreibe!
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Andreas

#9

13.10.2009, 13:43

Versicherer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, weil Versicherungen nicht umsatzsteuerpflichtige, sondern versicherungsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Aber frag mich mal, wo genau das steht :lol:

Kleiner Tip noch:

http://www.renowiki.de/Main/Kostenfestsetzungsverfahren

Schau dort mal nach dem Abschnitt "Versicherung als Mandant".
Asgoth
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#10

13.10.2009, 13:45

§ 4 Nr. 10 a UStG :)
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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