Ich bearbeite so selten Unfallsachen, ahbe folgende Frage:
wenn ich aktenauszug für die Haftpflicht usneres Mandanten fertige, kann ich doch was dafür abrechnen? finde gerade mein Muster nicht, verflixt
Ich würde jetzt folgende Rechnung erstellen, aus meiner Erinnerung sind es 25,00 EUR! Stimmt das so:
Gebühr für Aktenauszug 25,00 EUR
29 Fotokopien, Nr. 7000 VV RVG 14,50 EUR
Zwischensumme 39,50 EUR
16 % Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG 6,32 EUR
Akteneinsichtsgebühr 12,00 EUR
Gesamtbetrag 57,82 EUR
Hilfe, Verkehrsunfall! Aktenauszug an Versicherung!!!
Da seit der Einführung des RVG das frühere DAV-Abkommen hinfällig ist, gibt es unterschiedliche Regelungen.
Ich rechne meist grundsätzlich als Pauschale 30,00 € zuzüglich Auslagen, Kopiekosten etc ab. Bislang wurde auch immer anstandslos gezahlt.
Also ist immer einen Versuch wert und wohl abhängig von der gegnerischen Versicherung...
Mfg
Sandra
Ich rechne meist grundsätzlich als Pauschale 30,00 € zuzüglich Auslagen, Kopiekosten etc ab. Bislang wurde auch immer anstandslos gezahlt.
Also ist immer einen Versuch wert und wohl abhängig von der gegnerischen Versicherung...
Mfg
Sandra
- Kathy
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Ich rechne auch immer € 30,00 ab, früher bzw. damals zu BRAOG-Zeiten habe ich auch € 25,00 abgerechnet, aber inzwischen kannste locker € 30,00 verlangen.
MfG Kathy
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(Mein Papa)
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- Manuela77
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Hatte bisher zwar auch immer nur 26,00 EUR abgerechnet, werde es aber demnächst auch mal mit den 30,00 EUR versuchen. Alles wird teuer - warum also nicht auch die Gebühr.
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!