Hilfe, Verkehrsunfall! Aktenauszug an Versicherung!!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jara
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#1

11.04.2006, 15:07

Ich bearbeite so selten Unfallsachen, ahbe folgende Frage:

wenn ich aktenauszug für die Haftpflicht usneres Mandanten fertige, kann ich doch was dafür abrechnen? finde gerade mein Muster nicht, verflixt :-(

Ich würde jetzt folgende Rechnung erstellen, aus meiner Erinnerung sind es 25,00 EUR! Stimmt das so:

Gebühr für Aktenauszug 25,00 EUR
29 Fotokopien, Nr. 7000 VV RVG 14,50 EUR
Zwischensumme 39,50 EUR
16 % Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG 6,32 EUR
Akteneinsichtsgebühr 12,00 EUR
Gesamtbetrag 57,82 EUR
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Mia
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#2

11.04.2006, 15:11

Die Gebühr für den Aktenauszug sind € 26,00; ansonsten würde ich sagen: perfekt. :D

Edit: Natürlich musst die MWST dementsprechend erhöhen.
Xandra
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#3

11.04.2006, 15:14

Da seit der Einführung des RVG das frühere DAV-Abkommen hinfällig ist, gibt es unterschiedliche Regelungen.

Ich rechne meist grundsätzlich als Pauschale 30,00 € zuzüglich Auslagen, Kopiekosten etc ab. Bislang wurde auch immer anstandslos gezahlt.

Also ist immer einen Versuch wert und wohl abhängig von der gegnerischen Versicherung...

Mfg
Sandra
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Kathy
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#4

11.04.2006, 15:17

Ich rechne auch immer € 30,00 ab, früher bzw. damals zu BRAOG-Zeiten habe ich auch € 25,00 abgerechnet, aber inzwischen kannste locker € 30,00 verlangen.
MfG Kathy

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Manuela77
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#5

12.04.2006, 09:41

Hatte bisher zwar auch immer nur 26,00 EUR abgerechnet, werde es aber demnächst auch mal mit den 30,00 EUR versuchen. Alles wird teuer - warum also nicht auch die Gebühr.
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
Jara
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#6

12.04.2006, 10:04

Super!
Vielen Dank für eure Hilfe :wink2
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