Verzug

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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grete
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#1

28.09.2009, 09:42

Mandantschaft hat sich mit Zahlung der Kosten im Verzug befunden.
GEgenseite macht nun Geschäftsgebühr in HÖhe von 1,3 geltend.

Ich finde das erhöht
Suse
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#2

28.09.2009, 09:46

Wo ist die Frage?

Mit welcher Art Kosten befand sie sich in Verzug? Wurden die Kosten für die Androhung der ZV angefordert? Dann wären sie in der Tat zu hoch. Hierfür gibt es nur eine 0,3 Gebühr.
LG, Ela
grete
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#3

28.09.2009, 10:16

Habe nochmals nachgeschaut. Es handelt sich um einen offenen Kautionsbetrag. Ich halte hier eine 0,3 Gebühr für gerechtfertigt
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