Mandantschaft hat sich mit Zahlung der Kosten im Verzug befunden.
GEgenseite macht nun Geschäftsgebühr in HÖhe von 1,3 geltend.
Ich finde das erhöht
Verzug
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Wo ist die Frage?
Mit welcher Art Kosten befand sie sich in Verzug? Wurden die Kosten für die Androhung der ZV angefordert? Dann wären sie in der Tat zu hoch. Hierfür gibt es nur eine 0,3 Gebühr.
Mit welcher Art Kosten befand sie sich in Verzug? Wurden die Kosten für die Androhung der ZV angefordert? Dann wären sie in der Tat zu hoch. Hierfür gibt es nur eine 0,3 Gebühr.
LG, Ela