Hallo Leute,
Also ich habe folgendes Problem: Es gab Mahnbescheid über 3.264 € und wir haben für unsere P widerspruch eingelegt. Danach haben wir P geraten, 1.000 € (ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht) zu zahlen. Haben sie auch gemacht. Der G/V hat dann Klage erhoben über 2.264 € + Zinsen und Zinsen aus den 1.000 €.
Kriege ich jetzt für die 1.000 € eine 0,8 VG oder etwas in der Richtung?
LG Nele
Abrechnung Teilzahlung
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Hallo,
also ich denke, wegen der 3.264 EUR kriegst du eine 0,5 VG wg. WI gg. MB. Über den Rest hätte die Gegenseite das streitige Verfahren fortsetzen müssen. Falls die tatsächlich eine Klage über den Rest eingereicht haben, dann muss die wegen doppelter Anhängigkeit zurückgewiesen werden. Bestellst Du Dich für Deine Partei im streitigen Verfahren wegen der 2.264 EUR, dann fällt die 1,3 VG 3100 an. Eine Anrechnung der beiden VG fällt weg, da verschiedene Gegenstände.
Schöne Woche noch
also ich denke, wegen der 3.264 EUR kriegst du eine 0,5 VG wg. WI gg. MB. Über den Rest hätte die Gegenseite das streitige Verfahren fortsetzen müssen. Falls die tatsächlich eine Klage über den Rest eingereicht haben, dann muss die wegen doppelter Anhängigkeit zurückgewiesen werden. Bestellst Du Dich für Deine Partei im streitigen Verfahren wegen der 2.264 EUR, dann fällt die 1,3 VG 3100 an. Eine Anrechnung der beiden VG fällt weg, da verschiedene Gegenstände.
Schöne Woche noch
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Aber aus dem gesamten Streitwert, nicht nur aus den € 1.000,00 ...
0,5 VG Nr. 3307 aus SW: 3.264,00
Telekomm
USt
Bei der Anrechnung der 0,5 VG auf die 1,3 VG musst du aber bedenken, dass du nur ne 0,5 aus SW. 2.264,00 anrechnest, weil nur der Teil übergegangen ist zum streitigen Gericht ...
0,5 VG Nr. 3307 aus SW: 3.264,00
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Der G/V hat dann Klage erhoben über 2.264 € + Zinsen und Zinsen aus den 1.000 €.
Ich nehme an, dass die Gegenseite "nur" eine Anspruchsbegründung gemacht hat.Über den Rest hätte die Gegenseite das streitige Verfahren fortsetzen müssen.
Bei der Anrechnung der 0,5 VG auf die 1,3 VG musst du aber bedenken, dass du nur ne 0,5 aus SW. 2.264,00 anrechnest, weil nur der Teil übergegangen ist zum streitigen Gericht ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!