Abrechnung Finanzgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lillymaus
Kennt alle Akten auswendig
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#1

18.09.2009, 13:49

Hallo an Alle!!!

Unser Büro hat ein Problem zu lösen bezüglich einer
Abrechung in einem finanzgerichtlichen
Verfahren:

Wir haben mit Verfahren vor dem Finanzgericht bislang nichts zu tun gehabt. Jetzt haben wir eine Mandantin, die Beigeladene in
einem Verfahren vor dem Finanzgericht ist.

Nun stellt sich hier die Frage:

Kann man die Kosten der Beigeladenen
gegenüber der Staatskasse abrechnen bzw. sind
diese erstattungsfähig?

Wie wird ggf. abgerechnet.

Vielen Dank schon mal im Voraus
Mops
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#2

18.09.2009, 15:02

kommt doch auf die Kostenentscheidung an. Nur aufpassen bei Verfahren vor dem Finanzgericht gilt gleich Teil 3 Abschnitt 2 RVG
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