Hallo liebe Leute!
Mein Anliegen:
wir: Beklagte
Gegner: 2 Kläger
Gegner hat sofortige Beschwerde gegen KfB eingelegt (bei LG),
der Beschwerde wurde nicht abgeholfen (Beschluss LG),
sofortige Beschwerde gegen Beschluss LG (vor OLG),
dort erging Beschluss OLG
"sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 3.000 EUR zu je 1/2"
Nun muss ich einen KfA erstellen. (soweit gut)
Aber ich weiß nun nicht ob nach 3500 VV RVG (0,5 Gebühr) oder 3200 VV RVG (1,6 Gebühr)
Fehlt noch eine Information? - ich steh gerade auf dem Schlauch! (auch mit Literatur hier...)
Sonnigen Gruß & schon mal vielen lieben Dank,
die Gweny
KfA Beschwerdeverfahren - Eilt ein bisschen!
sofortige Beschwerde ist sofortige Beschwerde - egal vor welchem Gericht, also greift Nr. 3500 VV RVG.
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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Hallo, ich habe dann nochmal eine kurze Frage kann man nur für die sofortige Beschwerde auch eine Postpauschale abrechnen, ist ja eigentlich keine neue Instanz also denke ich nicht. Ist das so richtig?
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- Forenfachkraft
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Achso, danke. Bekomme ich dann denn eine oder nicht? Das mit verschiedenen Angelegenheiten habe ich nie so ganz verstanden :-S
Beschwerdeverfahren sind Besondere Angelegenheiten § 18 Nr. 5 RVG
Wenn du extra Gebühren für etwas bekommst dann ist das eine verschiedene oder besondere Angelegenheit und du bekommst auch PTE
also: Wenn Gebühr verdient auch immer mit PTE =)
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- Forenfachkraft
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Ok, danke. Ich denke jetzt habe ich verstanden mit den verschiedenen Gebühren. Danke!!!!!!!!!!!