PKH mit Ratenzahlung. Wie mache ich die Rechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Jennifer88
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#1

12.08.2009, 14:56

Hallo,

ich habe hier folgenden Fall in einer arbeitsrechtlichen PKH Sache:

RA hat Klage eingereicht über 12.000 €. Termin. Sodann Vergleich geschlossen im Termin. Für den Vergleich beträgt der Streitwert 14.400 €, für den Rest immernoch 12.000 €. Der Mandant zahlt PKH in Raten ab.

Jetzt meinte mein Anwalt ich müsse irgendwie 2 Rechnungen erstellen. Eine PKH Rechnung und eine normale RVG Rechnung und wenn die Raten abgezahlt wären würde die Staatskasse den Rest zahlen.

Das die Rechnungen also der PKH geminderte Beträge haben habe ich schon verstanden, den Rest aber eher nicht so. Wer kann mir helfen?

Mache ich jetzt 2 Rechnungen? Oder stelle ich die beiden Rechnungen in einer Gesamtrechnung gegenüber? Oder was soll ich jetzt genau machen?

Und an wen geht die Rechnung? Und wohin sende ich Sie?
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Darkeyes
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#2

12.08.2009, 15:05

also díe Rechnung geht an das jeweilige Gericht. (Müsste auch, soweit ich weiß, an diese adressiert sein)

In RA-Micro gibt es ein extra PKH-Formular, dass das alles in einer Rechnung macht. (links in einer Spalte steht der "erste" Betrag und rechts davon dann die "zweite") Ich kenn leider DATEV nicht, deshalb kann ich hier nix zu sagen

Hier müssten die DATEV-Experten ran.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
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#3

12.08.2009, 15:06

Schau mal in § 50 RVG. Ich mache die PKH-Abrechnungen immer mit diesem Formular:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/p ... 0a_rvg.pdf

Bei PKH ändert sich die Höhe der Gebühren ab 3.500,-- €, so dass dort eine Differenz entsteht zu der Regelvergütung. Die gibst du einfach in dem Formular mit an und das Gericht macht alles weiter :)
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#4

12.08.2009, 15:09

Genau so ein Formular bekomm ich automatisch bei RA-Micro raus, wenn ich die Gebühren eingegeben hab....
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
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pasc1976
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#5

12.08.2009, 15:10

Unser Programm (AnnoText) beantragt das direkt in der regulären PKH Abrechnung. Also zunächst die normale PKH-Abrechnung und dann darunter: Ferner beantragen wir die Festsetzung der weiteren Gebühren gem. § 50 RVG. Diese werden dann normal nach RVG abzgl. der PKH-Gebühren berechnet.
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Jennifer88
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#6

12.08.2009, 15:33

Geht das denn auch bei arbeitsrechtlichen Sachen weil er hat gesagt die könne man nicht festsetzen.
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pasc1976
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#7

12.08.2009, 15:35

Wenn Du PKH bewilligt bekommen hast, geht das natürlich auch dort

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es jedoch keine Kostenfestsetzung - das meinte er bestimmt
Zuletzt geändert von pasc1976 am 12.08.2009, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
LG pasc1976
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#8

12.08.2009, 15:35

Ich wüsste nicht, dass es da einen Unterschied gibt. PKH mit Ratenzahlung ist PKH mit Ratenzahlung.
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#9

12.08.2009, 15:38

Achso, danke. Was kommt denn bei dem Formular auf Festzusetzende Vergütung dran also neben Regelvergütung und Vergütung?
Jennifer88
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#10

12.08.2009, 16:49

Wenn man hier keine Kostenfestsetzung macht wie nennt sich das ganze denn dann und kann ich das Formular dann trotzdem benutzen. Weil da steht ja auch Gebühren festsetzen.
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