SozR Abrechnung PKH, Bitte um Hilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
Kennt alle Akten auswendig
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#1

06.08.2009, 11:50

hallo,

ich hab da mal eine Frage, steh grad auf dem Schlauch ;)
Also folgendes Problem.
Wir haben Klage beim SozG eingereicht. Vertreten 2 Kläger, beiden wurden PKH bewilligt. In I. Instanz wurde Klage per Gerichtsbescheid abgewiesen und außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Wir sind in Berufung gegangen, auch dort wurde PKH beiden bewilligt. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Der Beklagte erstattet zu 4/10 die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreites.

Wie würdet ihr abrechnen. Der Beklagte ist der Landkreis
Bei der I.Instanz würde ich ganz normal die PKH abrechnen und bei der II. Instanz??????????

Hab grad keine Ahnung. Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

LG Tine
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